792 Coukx. L. V. Tit. 25. De alendis liberis ac jtarenlibus.
Vorgänger Constitutionen angeordnet ist, dass nach dem Ge-scblechtc der Kinder die Vertbeilung [derselben] unter denEltern erfolgen solle, so wird docb der betreffende Richterermessen, ob bei dein Vater oder bei der Mutter nach getrenn-ter Ebe die Kinder sich aufhalten und ernährt werden sollen-Verordnet zu Verona, d. 24. Juni, u. d. C. d. Cäsar.
Auth. Ut liccat malri et aviae. §. Illud. »") (Nov. CXVII. c. 7.)
Wenn der Vater Grund zur Ehescheidung gegeben bal,so sollen die Kinder bei der Mutter, so lange dieselbe nic.Ijtzur zweiten Ehe schreitet, auf des Vaters Kosten ernährtwerden. Wenn aber der entgegengesetzte Fall vorbanden ist,dann sollen sie bei dem Vater auf Kosten der reichen Muttei'jist der Vater [zur Unterhaltung der Kinder im Fall, wo ib'Jdas Gesetz dazu verpachtet] unvermögend, dann sollen sie beiihrer reichen Mutter ernährt werden. Denn so wie reich 0Kinder zur Verpllegung ihrer armen Mutter verpflichtet sind»als eben so gerecht verfügen Wir, dass auch von der [reiche'UMutter deren Kinder unterhalten werden. Was von der a r "inen Mutter und de« [armen] Kindern gesagt ist, dasselbeverfügen Wir, soll auch bei alleu Ascendenten und Descen-deuten beiderlei Geschlechts beobachtet werden.
Fünfundzwanzigster Titel.
De alendia liberis ac parentibus.(Veber die Ernährung der Kinder und Eltern.)
1. /). A". Antoninu» Piu» an Ilasaus.
Das« der Tüothdnrft der Eltern die Kinder zu Hülfe koffl'inen, ist gerecht. Ohue Tag und ohne Consul.
2. Die haiserl. Bruder an Celer.Der betreffende Richter wird deinem Sohne deine A' 1 *menfation anbefehlen, in sofern dieser in solcher Vermögens"läge ist, dass er dir Alimente 112 ) gewähren kann. Geg. "•15. April, ii. d. C. d. K.
3. Dieselben K. an Tiliana.Wenn du dem betreffenden Richter bewiesen haben Vffrwdass der Knabe, den du von Claudius geboren haben Vf'nj s ■>dessen Kind sei, dann wird er demselben (Claudius) anoele(eil, nach Maassgabe seines Vermögens jenem (dem Ri" '
lll) Uebrigena ist vorstehende Authnntik nicht richtig excerpir >vf. Glück XXVII. 8. 106 f. , „„vni.
iVZ) Cf. B. 3, S. 505. Note 1. dies. Uebers. u. Glück XX.v»S. 52 f.