Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
738
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738 Cobkx. L. V. Tit. 11. Da dotis prumnsione et nuda pollicitat.

des Niessbrauches an den vor der Hochzeit geschenkten Sache«Dasjenige beobachtet werde, was die früheren Constitutionenbestimmt haben. Geg. d. 15. März 392, u. d. 2ten C. d. Ar-cadius n. Rufinus.

Aulh. De nuptiis. §. Si vcro tolum. (Nor. XXII. c. 32.)

Dies findet Statt, dafern er* 7 ) [vom Ehemaime der Ehe-frau] mit der [ausdrücklichen] Bestimmung gegeben oder letzt-willig beschieden ist, dass er bei einer anderweitigen Verbei-rathung sich endigen soll; sonst dauert er fort, er mag letzt-willig beschieden oder in einem zulässigen Falle geschenktsein. Dagegen kann der JNIiessbrauch, der als Heirathsg" 4oder als Schenkung vor der Hochzeit überlassen ist, Y0 ,nTestator nicht [der Ehefrau] entzogen werden.

Eilfter Titel.

De dotis promissio?ie et nuda pollicitatione.

{Von der feierlichen Verheitsung und dem einfachen Versprechen

des Hcirat/tnguts'* e ).)

1. D. K. Alexander an Claudius.

Ohne rechtlichen Grund bist du der Meinung-, dass " ,reine Klage, als wenn dir ein Beirathsgut versprochen, abernicht geleistet sei, alsdann zustehe, falls dir weder eine be-stimmte Sache (s2>ecies) , noch ein [bestimmter] Betrag ver-sprochen, sondern im Heirathsvertrag-e weiter nichts verscht' ie "ben ist, als dass deine Frau dir ein Heirathsgut zu geben ver-sprochen hat. Erl. d. 1. Aug. 231, u. d. (J. d. t<om^*)* n 'u. Pelignian.

2. D. K. Gordianut an Herodolus, l'raef. l'raet."Wenn dein Schwiegervater für das versprochene Beirat".**gut Zinsen zu entrichten durch Stipulation sich anheischiggemacht hat, so wird der betreffende Richter verfügen, <£'*dir Das gezahlt werde, was du erweislich zu fordern hast )Erl. d. 21. Aug. 238, d. d. C. d. Pius u. f'ou tiam«*-

47) D. h. der Niessbraucli.

48) Das Versprechen der dos durch Stipulation hiess doli* P r ( .viissio im eigentlichen Sinne, das Versprechen der do» .' ' - 0Stipulation wurde nuda pollicilatio oder schlechthin P°^"'.'.. a l , n ,genannt. Dadurch i.st die vorstehende tJeberschrift ,/ ".''' ."',,,i'

49) Der Sinn -vorstehender Constitution ist: Der SchwlegeJ"* ^hatte mittelst Stipulation seinem Schwiegersohn eine ' /o *. m,solche, so lange sie nicht gezahlt sein würde, zu T 0 rB jj eversprochen. Da dessen ungeachtet mm Schwiegervater ^Zinsen nicht gezahlt wurden, so wandte sich der Schwieg^.

wjhii Cilerodotus) an den K. (imdianus, und dieser ra

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