Codkx. L. V. Tit. 4. De nupliis:
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Hinderniss entgegenstellen, jedoch intiss zur Absehliessung derHeirath die Einwilligung- deines Vaters hinzukommen.
13. Dieselben K. u. die Cäsar, an Onesimus.
Wenn die Absehliessung einer Ehe nicht wirklich erfolgtWt, sind errichtete Urkunden zum Beweise einer lleirath nichtausreichend, indem [in einem solchen Falle] die Wahrheit das«egentheil enthält; eben so wenig ist eine rechtmässig abge-flossene Ehe [blos] deshalb, weil keine Urkunden [darüber]«"^gesetzt sind, ungültig, da auch ohne schriftliche Beweise"Je übrigen Auzeicheu einer Ehe nicht ungültig sind.
14. Dieselben K. u. die Cäsar, an Titiut.
Es kann Niemand wider seinen Willen angehalten werden,*me neue Ehe nbzuschliessen, oder eine aufgelöste zu erneuen;"aber siebest du ein, dass die freie Befugniss, eine Ehe ab-z "schliessen oder aufzuheben, nicht dem Zwange unterworfen^Verden darf.
15. Dieselben K. u. die Cäsar, an Talia7ius.
Einem Freilasser ist es nicht untersagt, seine Freigelas-sene zu heirathen (dafern er nicht zu denen Personen gehört,Welchen dies ausdrücklich verboten ist), und es ist ganz gewiss,"ass aus einer solchen Ehe dein Vater rechtmässige SöhneSeboren werden.
Autk. Vt liberli de cetera. §. Si quis aulem. (Nov. LXXVHI. c. 3.)
Aber nach neuem Bechte verbietet keine Würde die Hei-''ath mit eiuer Freigelassenen, dafern ein Heiralhsvertrag er-lebtet ist.
16. Dieselben K. u. die Cäsar, an Rhodo.
Der Vater, der seine Tochter ausgesetzt hat, muss, wenn^ u dieselbe, nachdem sie auf deine K-osteu und durch deine
'liilie gross gezogen ist, mit deinem Sohne ehelich verbunden2,1 sehen verlangst, deinem "Wunsche billig nachgeben; wenn*f sich demselben widersetzen sollte, so ist er, jedoch nur in
'esem Falle, zxir Zahlung der Verpllegungsgelder verpflichtet.
17. Dieselben K. u. die Cäsar., Niemandem soll es freistehen, eine Ehe abzuschliessen mit'«er Tochter, Enkelin oder Urenkelin, desgleichen mit seiner.'" ter > Grossmutter oder Urgrossinutter und in der Seitenlinie
^ seines Vaters oder seiner Mutter Schwester, seiner«iWester, der Tochter seiner Schwester, und der von dieser
j> el) onien Enkelin [seiner Schwester], ferner mit der Tochterlües Bruders und der von dieser gebornen Enkelin [seines