Codex. L. IV. Tit. 65. De localo et cunducto.
83. 156 )
Die Verordnung 1 «teilt beiden, dem Vermietlier und demAbmiether, frei, binnen einem Jahr, sowohl in Italien als inallen Statthalterschaften (Provinzen,) die Mielhe aufzuhebenund keine Busse, als wegen Wortbrücbigkeit, zu zahlen , tfa-fern sie nicht dieser Contractsbedingung 157 ) gleich bei Schlies-sung des C'ontracts entsagt oder darauf mündlich, Verzichtgeleistet haben.
34. Dertelöe K. an Sebastianus, Praef. Praet.Wenn Abmiether oder Pachter fremder Besitznngen, oder»olche, die den einem Andern zustehenden Besitz irgend einerSache bittweise ausüben, oder deren Erben, dieselbe den siezurückverlangenden Eigeuthümern nicht zurückgeben, sondernden liechtsstreit bis zum Endurtheil abwarten, so sollen sienicht nur die vermiethete Sache, sondern auch deren VVerth,gleich dem, der sich fremden Besitz anmasset, dem obsiegen-den Gegner erstatten. Geg. zu Constantinonel, d. 28. März484, u. d. C. Theodoricus v. Venantius.
35. D. K. Justin ianu» an den Senat.
Obgleich die frühern Fürsten bekanntermaassen in Be-treff der Soldaten, die fremde Güter oder Ha'tiser, als ge-pachtet oder gemiethet, in Verwaltung nehmen, viele Ver-ordnungen erlassen haben, so haben Wir doch, weil sol-che» verschmähet worden, und damit die Soldaten, der Be-stimmung allerhöchster Verordnung eingedenk, sich nicht un-terfangen, mit dergleichen niedrigen Diensten sich abzugeben,mit Verfassung der Sorge für den öffentlichen Dienst und dersiegreichen Fahnen zu Ernachtungen fremden Eig-enthumes zuschreiten und die Furchtbarkeit ihrer Waffen nicht gegen de«Feind, sondern gegen ihre Nachbarn und wohl gar gegen diearmen, ihrer Verwaltung untergebenen Zinsbauern zu betäti-gen, für nothwendig erachtet, diese allerhöchste Verordnungzu erlassen, um diese Sache gründlicher und vollständiger zuverbessern. Wir befehlen also, dass alle unter den WaffenDienende, sie seien volljährig oder minderjährig, (Soldaten nen-nen Wir aber sowohl Diejenigen, die unter den hohen Mag*"«tri militlim Kriegsdienste thun, als die in den elf treuerge-benen [Kriegs-] Schulen Eingeschriebenen, und nicht minderDie, welche in verschiedenen Abheilungen mit dem Namen der
156) Griechische, von Cujacius aus den Basiliken restituirte,also uaglossirte Constitution.
157) Welche also allemal als stillschweigend beliebt angenom-men wird.