Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
669
Einzelbild herunterladen
 

'Codex. L. IV. Tit. G2. Vccligalia nova iuUilui non posse. G69

13. I), K. Thcodosius^u. Valcntinian. an Flavian., l'f.P.

Mit Ausnahme derjenigen Zölle, welche jederzeit iu Un-sere kaiserlichen Schatz geflossen sind, sollen die übrigen fürdie bestimmten Ausgaben des Gemeinwesens, der Städte undStadtrü'the, welche für das öffentliche Bedürfnis» unablässigLasten tragen, vorbehalten werden; wie denn alte Verfügungenfestgesetzt haben, dass zwei Drittheile davon Unserm SchatzeVerrechnet werden; und dieses Drittheil soll, wie Wir befeb--*". dergestalt in der Gewalt der Städte und ihrer Bürgerse 'h, dass sie die Sorge für ihren Nutzen Niemand anderin,sondern nur sich selbst überlassen wissen sollen. Der Genussdes ihnen angewiesenen Autheils soll also dergestalt der Ver-fügung der Stadträthe und Bürgerschaften anheiin gegebense »i, dass sie auch wissen sollen, wie es ihnen freistehe,[die Zollantheile] so hoch als es ihr Vortheil erheischt, zuverpachten.

Zweiundscchzigstcr Titel.

' Vectigalia nova institui non posse.

(Dass keine neuen Zölle eingeführt tverden dürfen.)

1. D. K. Severus u. Antoninus an Viclorinus.

Auflegung neuer Zölle ist zwar nicht ohne Grund zn ge-halten» ist jedoch deine Vaterstadt so arm, dass sie einer^"sserordentlichen Hülfe bedarf, so bringe, was du in deiner^»Uschrift angeführt hast, bei dein Statthalter der Provinz an.fieser wird nach genauer Untersuchung der Sache und Be-"cksichtigung des gemeinen Besten den Befund Uns berich-e! » und Wir werden dann ermessen, ob und in wie weit auf^c« Rücksicht genommen werden könne.

2. Dieselben K. an C alli stianui.

Neue Zölle können auch nicht durch Beschlüsse der Städteangeführt werden.

" K, Gallienus u. Valerianus an Tuscus u. Anden.

Nene Zölle ohne Anfrage bei den Fürsten einzuführen,

lacht gebräuchlich. Daher wird der competente Kichter

Yy . 7 "lassen, dass etwas erhoben werde, was unerlaubter

k ^ lse gefordert wird, und die Wiedererstattung des bereits Er-

euen, wenn es widerrechtlich erpresst worden ist, anordnen.

4. D. K. Constanlinus an Felix, Praef. Praet.jj , *»enn die Einwohner in Unsrrn Provinzen sich über dies "cht der [Zoll-] Pächter beschweren, und erwiesen wird,