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5 (1832)
Entstehung
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622
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622 Codex. L. IV. Tit. 34. Depositi vel contra.

4. Derselbe K. an Timocrates.

Wenn Derjenige, der Geld zur Aufbewahrung- angenom-men hat, dasselbe benutzt, so ist kein Zweifel, dass er auchZinsen gewahren muss. Wenn aber in Folge Ton dir erho-bener Hinterlegungsklage die Vernrtheilung- nur wegen desCapitata erfolgt ist, so kannst du nicht weiter wegen derZinsen klagen; denn es giebt nicht zwei Klagen, eine wegendes Capitata und eine andere wegen der Zinsen, sondern miteine einzige, und wenn auf diese die Verurtheihmg ertolgtist, so steht einer wiederholten Klage die Ausllucht der abge-urteilten Sache entgegen.

5. D.K. Valerianus u. Gallien, u. Mitreg. Valerianusan, Claudianut.

Weg'en der Urkunden, die du, deiner Angabe nach, mitdeinem Gegner hinterlegt Last, so dass du nach ßezabltuig de*aus dein Pachtcontract schuldigen Geldes sie zurückerhalten soll-test, kannst du, wenn du das Verabredete erfüllt Last, denAufbewahrer (Sequester) belangen. Würden dir aber diesel-ben auch nicht zurückgegeben, so bist du gegen Den, von w«''chem du das Grundstück gepachtet hattest, doch durch die Zah-lungen selbst sicher, sobald du Alles, was du aus diesem Con-tracte schuldetest, entrit-Ltet Last.

6. D. K. Diocletianut u. Max imianus an Alexander-Derjenige, welchem du beide Theile des Vergleichs oderandre Urkunden aufzuheben gegeben Last, muss, die Verahrc*dang halten, unter denen er dieselben übernommen hat.

7. Dieselben K. an Atticns.Dein Verlangen ist den Rechten nicht gemäss. Denn wen'da. das Geld zur Aufbewahrung übernommen Last, welches «"nach Ausweis einer schriftlichen, auf Rückgabe dieses_ Gel'des lautenden Urkunde an Andre ausgeliehen hast, so ist esunredlich von dir, die gebührende Auszahlung desselben zverweigern.

8. Dieselben K. an Alexander.Wenn Derjenige, der von dir Geld zur Auf bewnhrjwSübernommen hat, dasselbe in seinem oder irgend eines Ana eNamen ausgeliehen hat, so ist es sehr gewiss, dass " vve ^f.Erfüllung des Uebernommenen sowohl er als seine Erbengehalten sind. Gegen den Empfänger steht dir aberdann eine Klagjß zu, wenn die Geldstücken noch vorha" csind; denn dann kannst du gegen den Resitzer dich derdication bedienen.