Codex. L. IV. Tit. 26. Quoä cum eo, qui in alicna cic. 589
wird, go mms der Vater in Hinsicht auf das Sondergut oderdie Verwendung in seinen Nutzen belangt werden. Ist aberder Solin mit seinem Willen zum Decurio erwählt oder vonder Obrigkeit zum Vormunde bestellt worden, so niuss derVateV für das Ganze auf kommen, da diese Bürde 80 ) wie einandrer bürgerlicher Dienst angesehen wird. Geg. d. 7. Nov196, u. d. 2ten C. Dexter's u.-Priscus.
2. Dieselben K. an Annini.
Durch Auslegung des fortdauernden Edicts ist angenom-men , dass wegen einer Sache, über welche mit einem Haus-Sohn contrahirt worden ist, es sei mit seinem Willen oder /">it dem Willen dessen, in dessen Gewalt er stand, oder esSei das Geld in sein Sondergut oder in das Vermögen des Va-ters verwendet worden, falls er sich der väterlichen Erbschaftenthalten hat, nicht weiter als auf so viel er leisten kann,e »np Klage gestattet wird. Geg. d. 25. Dec. 196, n. d. 2ten'-'• Dexter's U, Priscus.
"'S. D. K. Antoninus an Artemon.
Wenn du dem Sclaven der Prisca auch ohne Auftrag,ohne Geheiss und ohne Unterschrift seiner Herrin Geld gelie-hen hast, gleichwohl aber diese Summe durch rechtmässigeAusgaben in den IVutzen der Herrin verwendet worden! igt,so belange sie bei ihrem Richter, und du wirst auf dem WegeHechtens erlangen, was als dir zukommend »ich ergeben wird.Geg. d. 29. Juni 215, u. d. 2teu G*. Latus u. Cerealis.4. Derselbe K. an Lucius.
Wenn du in Folge eines Contractes deines Vaters auf"ein Geheiss geborgtes Geld in Empfang genommen hast, undseines Nachlasses dich enthältst, so fürchtest du ohne Grund,v °n seinen Gläubigern belangt zu werden. Geg. d. 28. Dec.*14, u. d. V. Messala u. Sabinus.
5. D. K. Alexander an Asclepiadc s.Nichts hindert, Haussöhne, wenn sie für Andre, die älterals fünfundzwanzig Jahre sind, gebürgt, haben, mit der gegenSle zustehenden Klage zu belangen. Bist du aber blos we-S e " des Sonderguts verklagt, so kannst du der dir znsleben-den Ausrichte dich bedienen. Geg. d. 8. Dec. 223, u. d.2teu C. Maxiin. „. Aelian.
c - D. K. Valcrianus u. Gallicnna u. Mitreg. Valcrianuian Mätronus.Wenn dein Sclave ohne deine Zulassung Geld erborgt
80) Die Vormundschaft".