I
Codex. L. IV. Tit. 21. Defide instrumentorum, etc. 575
aufgenommen worden, gültig 1 bleibt, so ist folgerichtig ange-nommen, dass auch, wenn die -wirklich aufgenommene verlo-ren gegangen, die Wahrheit der Sache dadurch nicht aufge-hoben -wird. Geg. zu Retinassus, d. 25. Oct., u. d. C. d. K.
II. Dieselben K. u. die Cäsar, an Theagena.Wenn nach geschehener Emancipation der Inhalt der Actennicht mehr vorhanden ist, doch aber durch andre unzweifel-hafte Beweismittel, Personen oder Urkunden von ungeschmä-lerter Glaubwürdigkeit dargethan werden kann, dass die Eman-zipation geschehen ist, so -wird durch den Untergang der Actend 'e Wahrheit nicht geändert. Geg. d. 11. Nov., u. d. C. d. K..
12. Dieselben K. u. die Cäsar, an Dionysia.
In Folge einer Schenkung in den freien Besitz einesGrundstücks eingeführt, kannst du diesen darum nicht weni-ger behaupten, weil angeblich unterlassen worden ist, über«lese Thatsache eine Urkunde aufzunehmen. Geg. zu Nicome-<"a, d. 15. Dec, u. d. C. d. R.
13. Dieselben K. u. die Cäsar, an Leon litis.
Gegen Die, welche von der Thatsache selbst nichts ge-Wnsst haben, kann der Zeugenbeweig, dass die Urkunde [dar-über] verloren gegangen sei, nichts nützen. Geg. zu Nicome-dia, d. 17. Dec, a. d. C. d. K.
*4. D. K. Constantinus u. die Cäsar, an Scverus, Statthal-ter von Spanien.
Verschiedene einander widersprechende Schriften, die von?!"er und derselben Partei vorgebracht werden, können keinev»utigkeit haben. Geg. zu Constantinopel, d. S. Mai' 333,• «. C. Dalmatius u. Zenophilus.
15. D. K. Constantinus an das Voll:
seih v ^ er ^ rozess f' i ' ,r,ni ff haben glaubwürdige Urkunden die-o.~ e "^aft, als Zeugenaussagen. Geg. zu Rom, d. 21. Juliou > «'• d. C. Gallican. u. Bass.
w • 16 ° 7) -
VVenn ein Beklagter seine eigne Hand, die in einer Ver-
eibuiig oder in einer Schreibtafel oder auf einem andern
atlo vorgezeigt wird, ableugnet und durch Vergleichung [der
Schrift rifte . n ^ " bei-f ''l" - t wird, d. h. wenn eine andre Hand-
Bc j n .!i Y0 " imn beigebracht und gegen die in der Schuldver-
»«•eibuug befindliche prüfend gehalten wird, so soll er dem
7 ) Unglossirte, aus den Basiliken restituirte Constitution, ineneclrischer Sprache.
Schreib,,