Codex. L. III." Tit. 42. Ad exhibendmn.
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gen, und wenn nun derselbe lieber den Sclaveu sollte habenstatt Schadenersatzes ausliefern wollen, so wirst dn nichts-destoweniger nicht abgehalten, gegen denselben auf soviel, alsan ihn gekommen ist, zu klagen. Denn wenn [der Sclave68 gethau hat,] da der Herr es Wusste, und es zu verhindernim Stande war, so ist der Herr, nuter Wegfall der Befug-niss zur Auslieferung statt Schadenersatzes, schlechterdingsz«r Bezahlung der Summe der Verurtheilung »u nöthigeii.Freilich wenn du gesonnen bist, wegen der von dem Sclavenverübten Entführung deiner Ehefrau die Auklnge eines ölfent-lichen Verbrechens anzustellen, so uiusst du dieselbe nicht ge-gen den Herrn, sondern gegen den Sclaven, welcher deiuerAngabe nach das Verbreclien begangen hat, anstellen. Geg.zn Sirmium, d. 15. Ang., n. d. C. d. K.
5. Dieselben K. u. die Cäsar, an Menopliilut.Wenn dir ein Sclave durch einen nicht handhaften Dieb-stahl mit Hülfe und liath 14 *) seines Herrn eine Sclavin nebstanderen Sachen entwendet hat, so kannst du, da zwischeneinem Sclaven und einem Freien ein Prozess nach dem ("Ivil-recht nicht bestehen kann, den [Herrn] wegen dieses Ver-gehens mit einer Straf klage auf das Doppelte, und wegen direigentümlich zugehöriger Sachen mit der Eigentimmsklage odermit der Condiction belangen. Geg. d; 28. April, u. d. C. d. Cäsar.
Zvveiimtlvierzigster Titel.Ad e & hi b en dum.
(Von der Klage auf Auslieferung 145 ).)1. D. K. Alexander an Crescens, Soldat.Wenn das JÜigeothinn an der Sclavin, wegen welcher duWagst, deiner Mutter gehört hat, auch sie von deinem Vaterj'icht mit Hecht verkauft worden ist, und du bereit bist, dasEigeuthum an derselben für dich mit der EigeiUhumsklage inAnspruch zu nehmen, so wird der Präsident der Provinz be-fehlen, dass dieselbe ausgeliefert (gestellt) werde, damit vor"ein Richter die wahre Beschalfenheit der Sache untersuchtwerde. Geg. d. 1. Mai 222, n. d. C. d. K. Alexander.2. Derselbe K. an Syrus.Wenn eiu Sclave als Urheber irgend eines Verbrechensangeklagt wird, g 0 muss er von dem Herrn auf die Klagea«t Auslieferung gestellt, nicht aber verborgen gehalten wer-Geg. d. 21. Nov. 222, u. d. C. d. K. Alexander.
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iL k ,-', .»'"•, *■ § - 89< •'• * "'•• di °- "■ *• ,{d - '• S. 40. u. z.tnur. tu. 1). ad exläb. 10. 4. ebenda*, S. 857.