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Codex. L. 111. Tit. 30. Familiac crciscundae.
gesprochen, oder ein Vergleich erfolgt ist, so kannst du notder Erbtbeilnngsklage klagen. Geg. d. 24. Oct. 197, u. «•C. d. Lateran, u. d. d. Rufin.
2. D. K. Antoninus an Vitianus.
Wenn deine Ehefrau nach dem Tode deines Vaters, wel-chem sie das Heirathsgut ausgezahlt hatte, sich, nachdem duErbe desselben geworden bist, noch in der Ehe mit dir be-funden hat, so hast du die Erbtheilungsklage zur Erlangungdes Heirathsguts nach einem schon längst angenommene»Kechtssatz gegen deinen Miterben erlangt, und du behältst die-selbe, wenn sie auch nachher, während sie noch mit dir ver-heiratet ist, verstorben sein wird. Geg. d. 12. Febr. *.
3. Derselbe K. an Rufus.
Gegen deine Miterben verfahre nach der Vorschrift des[prätorischen] Hechts mit der Klage auf Theilung der Erb-schaft. Der bestellte Richter wird, wenn bewiesen sein wird,dass von einem Miterben auch von deinem Erbtheil Etwa»aus der Erbschaft genommen sei, nachdem die Zusprechunge»\ytm dem Richter] geschehen sind, der Vorschrift des [prätori-schen] Rechts gemäss denselben dir vernrtheilen. Denn dieAnklage wegen geplünderter Erbschaft wird vergeblich gege"einen Miterben augestellt, da durch die Erbtheilungsklage f» rdie Schadloshaltung des [anderen Miterben] gesorgt wird.
4. D. K. Alexander an Antonius.Wenn du Haussohn gewesen bist, und dir beweglicheoder sich bewegende Sachen, welche zum militairischen So»'dergut gehören können, von deinem Vater geschenkt wordensind, so hast du dieselben mit in dein übrigen militärische»Soudergut, und nicht mit deinen IJriidem gemeinschaftlich*Grundstücke aber gehören, wenn gleich sie der Vater du"»seinem Sohne, als du ins Feld gingst, geschenkt hat, " oC Tnicht zu dem militairischen Sondergut. Ein anderes R cc "gilt von den Grundstücken, welche ein Haussohn bei Gelege""heit des Kriegsdienstes erwirbt, denn diese gehören zu t * elBmilitairischen Sondergut. ,
5. Derselbe K. an Statilia.Es hat allerdings in der Gewalt deines Ehemanns g e ~standen, Das, was er vojl Zorn gegen seine Sclaven im 1 estil "mente verordnet hatte, dass nämlich der eine in ewigen *•*"sein bleiben, der andere aber unter der Bedingung «er FortrSchaffung- verkauft werden sollte, abzuändern. Deshalb W" 1 " »wenn die Milde jenen Hass erweicht hat, — was, we»"