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Codex. L. III. Tit. 35. De lege aquilia.
brauch von zwei Jahren verloren worden, indem jeder einzelnefünfjährige Termin für ein Jahr zu zählen wäre, Andere abereine andere Meinung befolgten, so haben Wir für gut befun-den, die Sache so zu entscheiden, dass, weil schon durch einvon Uns gegebenes Gesetz dafür gesorgt worden ist, dassDienstbarkeiten nicht durch einen Nichtgebrauch von zwei Jah-ren, sondern durch den Ablauf von zehn oder zwanzig Jahrenverloren gehen sollen, auch in dein vorliegenden Falle, wennentweder [der Berechtigte] selbst, oder seine Leute viermalfünf Jahre hindurch nicht einmal an einem einzigen Tage jenerDienstbarkeit sich bedient haben, er sie dann in Folge" derzwanzig Jahre lang stattgefnndenen Nachlässigkeit ganz undgar verlieren solle. §. 1. Da es aber ganz augenscheinlichist, dass die trockenen Früchte ihre Beschaffenheit und ihrenNutzen durch das Ausdreschen, welches in der Tenne geschieht,an den Tag bringen, so verbot Jemand seinein Nachbar, einHaus neben seiner Tenne so höher zu bauen, dass der Winddadurch abgehalten würde, und in Folge dieses Hindernisse«^die Spreu nicht von den Früchten geschieden werden könnte»gleich als ob durch einen solchen Bau der Wind verhindertwürde, seine Wirksamkeit über den ganzen Ort zu verbreite)'»während doch nach der Lage der Gegend auch die Hülfe de»Windes ein Zubehör der Tenne ist. Wir verordnen daher»dass es Niemandem erlaubt sein soll, so zu bauen, oder irgen»etwas Anderes vorzunehmen, dass er den zu der vorhin ange-gebenen Verrichtung tauglichen und hinlänglichen Wind heim« 1 »und eine Tenne iiir ihren Eigenthiimer unbrauchbar macHund so die Unbrauchbarkeit der Früchte für denselben herb«'"fiihrt. Geg. zu Coostantinopel, d. 22. Oct. 531, nach d. "d. Lampadius u. Orestes, VV. CC.
Fünfunddreissigstcr Titel.De le'gc aquilia.
(Vom Aquilischen Gesetz.)
1. D. K. Alexander an Glyconides.
Wenn du beweisen kannst, dass dadurch, dass in ei 1 "; 11 ,Walde Feuer angelegt, oder derselbe gefällt worden ist, l"' r *ein widerrechtlicher Schaden zugefügt sei, so bediene dich deKlage aus dem Aquilischen Gesetz. Geg. d. 7. Nov. 226, «•'d. 2ten C. d. K. Alexander u. d. d. Mar cell.
2. D. K. Gordianus an Mutianti».
Wenn du mit der Klage aus dem Aquilischen Gesetz ggen Denjenigen, welcher, wie du anführst, dein Haus ei»g