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5 (1832)
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481
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Codex. L. III. Tit. 32. De rci vindicatione.

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5. Derselbe K. an Herasianus.

Der Präsident der Provinz wird befehlen, dass das Haus,von welchem du darthun kannst, dass es, in Folge der Beer-bung deiner Mutter, dir gehöre, und von der Gegenpartei mitUnrecht in Besitz genommen worden sei, mit allen Miethgel-dern, welche [die Gegenpartei] aus demselben gezogen hat,oder hätte ziehen können, und mit vollständigem Ersatz deszugefügten Schadens herausgegeben werden solle. Es ist abermit Hecht rescribirt worden, dass auf Das, was sie aufge-wendet hat, keine Rücksicht genommen werden könne, daBesitzer bösen Glaubens kein Recht zur Zuriickforderung Des-sen haben, was sie auf die fremde Sache verwenden, indemsie nicht das Geschäft Derjenigen führen, welchen die Sachegehört, ausgenommen wenn sie nothwendige Kosten aufgewen-det haben. Wenn aber [blos] nützliche, so wird ihnen dieErlanbniss ertheilt, dieselben ohne Verletzung des früheren Zu-stande» der Sache wegzunehmen. Geg. d. 12. Febr. 259, ti.d. C. d, iv. Gordian. u. d. d. Aviola.

G. Derselbe K, an Ustronius.

Wenn mit dem Gelde, welches dn niedergelegt hattest,Derjenige, bei welchem es niedergelegt worden war, sich Be-sitzungen angeschafft hat, und dieselben ihm übergeben wor-den sind, so würde es ungerecht sein, wenn entweder alledir übergeben, oder einige von ihnen zum Behuf der Aufrech-nung von demselben wider dessen Willen auf dich übertragenwerden sollten. Geg. d. 11. Juli 239, u. d. C. d. K. Gor-dian. n. d. d. Aviola.7. D. K. Philippus u. Philippus Nob. Caesar an Antonius,

Es ist ein ausgemachter Ilechtssatz, dass das Kind einerSclavin dem Zustand seiner Mutter folge und dass in einemBolchen Falle der Rechtszustand des Vaters nicht in Betrachtkomme. Geg. d. 20. Oct. 245, u. d. C. d. K. Philippus« d.d. Titi.au.

8. Derselbe K. U, Cäsar an Philippus, Soldat.Wenn, wie du anführst, die Gegenpartei sich Etwas miti> e !!' em Gelde in eigenem Warnen angeschafft hat, so wird der1 räsident der Provinz dir, wenn du unter Berufung auf dei-nen Soldatenstand verlangst, dass dir eine analoge Eigenthnmg-*'age ertheilt werden solle, seine Hülfe, soweit es die Billig-keit erfordert, nicht versagen. Derselbe wird auch, wenn dud 'e Auftrags- oder Geschäftsführungsklage anstellst, dir seinen*>chterlicben Schutz verleihen 112 ). Geg. d. 6. März 246, »." C. d. Praesens n. d. Albin.

112) S. y. Glück VIII. S. 164 ff.i-orp. jur. civ. V.

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