Druckschrift 
5 (1832)
Entstehung
Seite
346
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346 Codex. L. II. Tit. 20. De his, r/uac vi metusve causa elc.

das» dn auch bei der Zahlung' Gewalt erlitten habest. ' Geg.d. 26. Juni 226, u. d. 2ten C. d. K. Alexander u. d. d.Marcell.

3. D. K. Gordianus an Cajui.

Wenn dein Grossvater durch Gewalt oder Furcht gezwun-gen worden ist, ein Grundstück zu verkaufen, so wirst du,selbst wenn der Käufer dasselbe an einen Andern verkaufthat, dennoch, wenn du Erbe deines Grossvaters geworden bist,den Präsident der Provinz angehen und. verlangen können, das»es dir gegen Zurückgabe des Preises von deiner Seite zurück-gegeben werden solle, da man angenommen hat, das», <l erBestimmung des prätorischen ICdicts gemäss, auch eine ding-liche Klage ertheilt werden könne 89 ), wenn nur Der, wel-cher es an zweiter Stelle erworben hat, nicht durch die Ein-rede des langjährigen Besitzes (die ordentliche Verjährung) ge-schützt ist. Geg. d. 8. Aug. 238, «. d. C. d. Pius u. d. <i.Pontian.

4. Derselbe K. an Vrimvs n. Eutliydicus.

Wenn ein Verkauf durch Gewalt oder durch Erregi»'»von Furcht vor dem Tode, oder eine Marter des Körper»von euch erpresst worden ist, und ihr ihn nicht nachher durch»jure Einwilligung bekräftigt habt, so werdet ihr zwar, we""ihr innerhalb eines Jahres, in welches [nur die Tage einge-rechnet -werden, an welchenj die Möglichkeit zum gericht»"eben Verfahren vorhanden ist, klagt, auf den Fall, wenu dieSache' nicht zurückerstattet wird, eine Verurtheilung auf dasVierfacbe erlangen, verstellt sich, nachdem auch von euch derPreis zuriickg'eg'eben worden ist. Nach einem Jahre aber W> r *dieselbe Klage nach Untersuchung der Sache aufs Einfache ge-stattet; und diese Untersuchung der Sache bezieht sich daran»»dass die Klage nur dann ertheilt wird, wenn keine anderevorhanden ist. Geg. d. 3. Aug. 239, u. d. C. d. K. G ot "dian. ii. d. d. Avioia.

5. Derselbe K. an Rufus, Soldat.

Es macht keinen Unterschied, von wem gegen deinen »a-ter und Vatersbruder, ob von dem Käufer, oder aber mit WiS-sen des Käufers von einem Andern, Gewalt gebraucht wo r " c "ist, so dass sie durch die Gewalt oder Furcht gezwungen v *' ir 'den, die Besitzung zu verkaufen. Denn wenn sie durch An-wendung von Gewalt genöthigt worden sind, ihre Besitz""'gen, welche mehr werth waren, um einen ganz geringen I re>

89) Vgl. Hurchardi a. a. O. S. 369 ff.