Codex. L. JI. Tit. 19. De negotii» gcslis.
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den, verlangst du gegen die Kegel des RecLts unter dem Vor-wand, elass du derselben Stadtgemeinde eine .Summe schuldest.Geg. den 11. Jan. 241, u. d. 2ten C. d. K. Gordian. U. d.d. Pompe ja 11.
2. Derselbe K. an Tertullus.
Wenn du anführst, dass du die Hälfte der Sachen oderKlagen dem Fiscus schenken wollest, damit du mit den Rech-ten desselben beschützt werdest, so lu'sst es die Ansicht derjetzigen Zeit nicht zn, dass eine solche Schenkung' von Pro-zessen genehmigt werde. Darum sorge dafür, wie du deinRecht, wenn dir ein solches zusteht, ohne meinen Fiscus inüble Nachrede zu bringen, auf die gewöhnliche Weise schützenkannst. Geg. d. 8. Aug. 241, u. d. 2ten C. d. Gordian:«. d. d. Pompejan.
3. D. K. Diocletian.u. Maximian, u. die Cäsar, an A mp h i o n.Es widerstreitet dem Geist unsers ,Zeitalters, dass derFiscus unter dem Vorwand einer Schuld die Führung vonProzessen gegen Privatpersonen übernimmt 84 ). Geg. zu Phi-lippopolis, d. 25. Dec, u. d. C. der Cäsar.
4. Dieselben K. u. die Cäsar, an Achilles-
Es ziemt sich nicht, dass man sich zum Behnf einerBevortheünng von Gläubigem den Beistand des Fiscus,•welcher denselben verliasst machen würde, im Widerspruchmit der Ansicht unserg Jahrhunderts erbittet. Daher giebDas, was du Unserm Fiscns schuldest, zurück, und wenn duVon einem Anderen, gleich als wäre er dein Gläubiger, be-langt sein wirst, da du doch behauptest, dass er dir keinweld gezahlt habe, so kannst du dich den Gesetzen gemäss«er Einrede des nicht gezahlten Geldes bedienen. Geg. zuSinnium, d. 17. Dec, u. d. C. d. Cäsar.
Neunzehnter Titel.
De negotiis g e s t i s.(Von der Geschäftsführung.)
*• D. K. Severus und. Antontnus an Sopatra.Als du die Vormünder deiner Söhne als verdächtig an-sagtest, und für die letzteren [andere] Vormünder oder Cura-toren erbatest, hast du eine Pflicht der Liebe ausgeübt. Undle ser Umstand bewirkt, dass die Geschäftsführungsklage, um
84 ) D. h. der Fiscus darf sich von seinem Schuldner keine Kla-,§ e gegen einen Schuldner desselben übertrugen lassen.
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