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5 (1832)
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329
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Codex. L. II. Tit 13. De p'rocuratoribui.

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Auftrag- nicht zu beweisen braucht. Freilich wenn dieser deinSohn noch nicht das gesetzliche Alter erfüllt gehabt hat, sohatte der Richter deshalb, ohne ungerecht zu handeln, densel-ben von dem Amt eines Procurators ausschliessen können; aberes war viel gerechter, einen solchen Vertheidiger zu hören,als dir in deiner Abwesenheit, gleich als wärst du ungehor-sam und nnvertheidigt, durch eine Verurtheilung einen grossenSchaden zuzufügen. Geg. d. 27. Sept. 230, 0. d. C. d. Ag-ri-cola'u. d. d. Clementin.

13. D. K. Gordianu» an Lucianus, Soldat.Du kannst nur dann zur Verfolgung- des Processes, wel-chen dir deine Mutter übertragen hat, eine Klage anstellen,wenn dir nicht, in Bezug darauf, als du zuerst die Litiscon-testation vornahmst, die Einrede des SoMatenstandes entge-gesetzt worden ist; was dir jedoch, wenn [im Verlaufe desProcesses] über eine Appellation verhandelt wird, nicht [mehr]entgegengestellt werden'kann. Denn [nur] so lange, als dieSache noch in ihrem vorigen Zustand ist, gestattet dir dieVorschrift des prä'torischen Edicts nicht, die Klage, welche duübertragen erhalten hast, in fremdein Namen anzustellen. D.11. Jan. 239, n. d. C. d. K. Gordian. u. d. d. Aviola.

14. Derselbe K. an Sabinianus.Das gegen dich gesprochene Unheil ist deshalb nicht we-niger rechtsbestä'ndig-, weil deine noch in der Minderjäh-rigkeit stehende Gegnerin die Führung ihrer Rechtssacheihrem Ehemanne ohne die Einwilligung- ihres Curators aufge-tragen hat. Denn es pflegt der Minderjährigen ihr Alter beiWachtheilen zu Statten zu kommen, nicht bei günstig- ausge-«•ilirten Geschäfte« zu sohaden. Geg. d. 5. Oct, 241, u. d.2ten C. d. K. Gordian. u. d. d. Pompejan.

»6. D.K.Dioclet. u. Maximian, u. d.Cäsar. an Cornificiu».D« l>ast in deiner Bittschrift offenbar bekannt, das» du{fegen die guten Sitten die Gefahr eines Rechtsstreits gegenei'ie Belohnung übernommen habest 6 *), da es zwar nichtsUnerlaubtes ist, das Geschäft eines Prccurators zu üherneh-lll f"' ; welches Amt jedoch unentgeltlich sein inuss, — Ge-schäfte jener Art aber nicht ohne Tadel übernommen werden.<*eg-. d. 3. April „. d. Cd. Cäsar.

16. Dieselben K. u. d. Cäsar, an Paconia.Es ist gewiss und augenscheinlich, dass ein Procurator"der ein Verwalter eines Grundstücks, wenn er nicht beson-

6 *) Litern le redemuse. S. Anm. 63.