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5 (1832)
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Codex. L. 11. Tit. 9. De advocalis ßsci.

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daselbst aufhält, die Executoren keine Gebühren [von dem-selben] bekommen; auch ist es Unser Wille, dass Die, wel-che zur Anstellung 1 der Prozesse behiilflich sind, sei es alsExceptoren 57 ), oder durch Vorbereitung [der Prozesse], oderdurch irgend eine andere Dienstleistung, [einem solchen Ad-vocaten] unter keinerlei Vorwand Kosten abfordern sollen.Geg. zu Constantinopel, d. 13. Febr. 524, u. d. 2ten C. d.Justinus u. d. d. Opilio.

8. Derselbe K. an Ar c he lau s^ Praef. Praet.

Niemand, mit Ausnahme des Suchwalters des FiscnsMenander, soll sich in Zukunft Hoffnung machen, dass er,wenn er durch Sprünge in Veränderung seiner Stelle einenähere Stufe erlangt hat, die Wohlthaten gemessen werde,Welche den Sachwaltern des Schatzes, sei es, während sieden Fiscalangelegenheiten ihren Dienst leisten, oder nach er-füllter Dienstzeit ertheilt worden sind. Geg. d. 21. Aug.524, u. d. 2ten C. d. Justin, u. d. d. Opilio.

9- D. K. Justin iatius an Joannes, Praef. Praet.Die lllyriscLen Advocaten haben Uns gebeten, dass ihnen.riicksicJitlicii der über die bei deinem Lohen Sitze angestelltenAdvocaten erlassenen Constitution des Justirius, UnsersVaters, hocLseligen Andenkens, eröffnet werden möchte, obdieselbe auch auf sie Anwendung leiden könne, wenn sie ent-weder mit Urlaub oder ohne Urlaub von deinem Loben Ge-richt abwesend gewesen wären. Wir verordnen demnach,dass dieses Gesetz allgemein auch rücksichtlich ährer Persongelten solle, so dass, wenn einer ohne Urlaub länger als zweiJahre ununterbrochen, oder mit Urlaub länger als fünf Jahreabwesend gewesen sein solife, er ganz und gar von der Ma-trikel gestrichen werden soll, ohne dass ihm die lirlaubniss7n geben ist, seine Stelle in Anspruch zu nehmen, und wie-derum unter die wohlberedten Advocaten desselben Sitzes ein-zutreten. l£s sollen also jene Advocaten dieser Unserer allge-meinen Verordnung unterworfen «ein.

Neunter Titel.

De advoc atis fisci.(Von den Advocaten des Fiscns.)* D. 7v. Antoninus an Claudius.Da du anführst, dass du eine Rechtssache des Fiscns ver-edelst habest, so musst du dich, obwohl du keine Desol-

7 ) Excipiendo vgl. hiterpr. cit. p. 38. u. 39.