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Codkx. L. II. Tit. 4. De transacliunibm.
stück verpfändet oder zum Tlieil ein fremdes gewesen sei,der [durch den Vergleich] beigelegte Rechtsstreit erneuertwerde. Freilich kannst du aus der Stipulation, wenn einesolche darüber, dass das Uebereinkommen gehalten werdensolle, erfolgt ist, oder, wenn keine solche eingegangen ist, miteiner ertheilten civilrechtlichen Klage mit vorgeschriebenenWorten 2 ^) beim Statthalter der Provinz klagen. Wenn je-doch der Fiscus oder ein Anderer gerade die bei dir befind-lichen Sachen, über welche der Streit Stalt fand, wegen dessender Vergleich eingegangen worden ist 29 ), vindicirt hat, sokannst du nichts fordern. Geg. zu Melantiada,, d. 27. Nov.,«.' d. C. d. Cäsar.
34. Dieselben K. u. die Cäsar, an Cyrillu» u. Ptolemais.
Da ihr anführt, dass ihr, wohl wissend, dass euch inFolge der Verwaltung der Vormundschaft von eurem BruderEtwas geschuldet werdej demselben die Verbindlichkeit, inder Absicht einer Schenkung oder eines Vergleichs erlassenhabt, und niemals gegen Den, welcher es so haben will, einBetrug begangen wird, so beschwert ihr euch vergeblich übereinen Betrug; auch wird Niemand durch die Verbeissung sei-ner eignen Erbschaft verpflichtet, das Versprechen zu erfüllen.Geg. d. 26. JXov., u. d. C. d. Cäsar.
35. Dieselben K. u. die Cäsar, an Ilammon.Wenn Jemand verlangt, dass ein Vergleich, welcher durchUebertragimg 1 des Eig-enthnnis oder durch Aufhebung oder Ver-nichtung einer Klage zu Stande gekommen ist, — zumal da an-gegeben wird, dass er auch im Beisein von Freunden in derTiiat vor sich gegangen sei, — unter dem Vorwand der Furchtwiederaufgehobeu werde, so offenbart dieses Vorbringen dieUnredlichkeit desselben.' Geg. zu JVicomedia, d. 23. Nor.,u. d. C. d. Cäsar.
36'. Dieselben K. u. die Cäsar, an Achilles.Wenn du,.als du älter als fünfundzwanzig' Jahre warst,iich verglichen Last, so kommt, obwohl Das, was dir deinVertrag zufolge gegeben werden soll, noch nicht als gelei-stet bewiesen werden kann, auch Die, welche belangt werde»,es [dir] nicht anbieten, [doch] denselben die Billigkeit einerEinrede zu Statten, damit nichts mehr von ihnen gefordert wer-den könne 30 ). Geg. d. 8. Dec., u. d. C. d. Cäsar.
28) S. die Bern, zu L. 13. §. 2. D. commod. 13. 6.
29) Ob quarum quaeslionem litis intercettit deenio.
30) Dies ist mit Don eil. Commenlar. ad h. I. p. 114 tq. so zuverstehen: wenn die eine Partei den Vergleich nicht erfüllt,