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Codex. L. II. Tit. 4. De transactionibus.
mm Andere ihm als Erben nachfolgten, die schon beendigteSache nicht -wieder erneuert werden. Geg. d. 12. April,u. d. C. d. Cäsar.
26. Dieselben K. u. die Ciliar, an Diony Stades.
Es ist ein ganz bekannter Rechtssatz, dass durch denVergleich einer Mutter ihre Rinder nicht Sclaven werden kön-nen. Geg. d. 13. April, u. d. C. d. Cäsar.
27. Dieselben K. u. die Cäsar, an Cato.
Es ist augenscheinlich, dass ein am Geist Gesunder, wenngleich am Körper Kranker, sich richtig vergleichen könne,und du hättest mit einem nicht zn billigenden Wunsch, nichtverlangen sollen, dass unter dem Vorwand einer Krankheitdes Körpers der Vertrag wieder aufgehoben werden solle.Geg. d. '26. Mai, n. d. C. d. Cäsar.
28. Dieselben K. u. die Cäsar, an Sapparita.^Veim ein Vergleich eingegangen worden ist, gleichvielob zu den Acten des Statthalters der Provinz, oder nicht,gleichviel ob schriftlich, oder nicht, so muss derselbe gehaltenwerden. Aber weil du anführst, dass du, nm etwas Gewisseseu erhalten, eine Uebereinkunft, wenn gleich nicht schriftlich,getroffen habest, jedoch zu diesem Behuf keine Stipulation er-folgt sei, so wirst du, obwohl aus einem Pactum keine Klagehat entstehen können, dennoch, wenn die [von dir erhobene}Vindjeation der Sachen noch schwebt, «nid [derselben] die Ein-rede des Pactmns entgegengesetzt sein wird, deinen Gegnerdadurch, dass du dich einer Gegeneinrede der bösen Absichtoder auf das Geschehene bedienst, zur Befolgung des Ver-trags zwingen können. Geg. d. 5. Jul., n. d. C. d. Cäsar.
29. Dieselben K. u. die Cäsar. an-Marlia.
Die Rechte verbieten, die durch einen allgemeinen Ver-gleich erfolgte Beendigung [eines Rechtsstreits] unter demVorwand, dass nachher noch einzelne Sachen aufgefunden wor-den seien, wieder aufzuheben. Ein Irrthuin aber über das Jü-genthnm einer zur Zeit des Vergleichs bei einein Andern, aUden sich vergleichenden Personen, befindlich gewesenen Sachekann nichts schaden. Geg. d. 28. Oct., u. d. C. d. Cäsar.
30. Dieselben K. u. die Cäsar, an Anloninui.
Den durch einen Vergleich beendigten [Streit] wieder
zu erneuern, würde, — da du bekennst, dass mehr von deiner,
als von der Seite Derer, gegen welche du dein BittscUreiben
richtest, ein Betrug' vorgekommen sei, — schwer sein, auch