Codex. L. I. Tit. 27. De officio l'racfecli praelurio Africae etc. 233
tionsbetrag 2 Dukaten, also zusammen 8 Dukaten 55 ). Denneun Circitoribus die Hälfte (des eben beschriebenen) Gebalites. Den übrigen elf Beamten als Gehalt 1 Dukaten, machtzusammen 14 Dukaten, und als Ration 3 Dukaten, thut 11Dukaten. Ferner sind dem hochangesehenen Heerführer derRyzacenischen Provinz und dessen ünterbcamten 190 Dukatenals Gehalt angewiesen, und zwar jedem einzelnen 5 Dukaten,und 158 Ilationen, jede Kation zu 10 Dukaten, so dass fürGehalt und Rationen überhaupt 670 Dukaten herauskommen.Diese werden so vertheilt: dem Assessor als Gehalt 7 undals Ration 4 Dukaten, dem Primicerius als Gehalt 5 und alsRation 2 Dukaten, dem Numerarins als Gehalt 6, und als Ra-tion 3 Dukaten, den vier Ducenariis 5e ) als Gehalt 3 undals Ration ebenfalls 3 Dukaten, den sechs Centenariis alsGebalt 15 und als Ration 1 Dukaten, macht zusammen 6Dukaten, den neun Circitoribus als Gehalt .... Dukaten,macht 13 Dukaten, und als Ration 3 Dukaten, andern neunCircitoribus als Gehalt 2 Dukaten, macht 18 Dukaten, undals Ration .... Dukaten, macht 13 Dukaten, andern neun(Circitoribus) die Hälfte (des eben erwähnten Gehaltes), denÜbrigen 11 (Beamten) als Gehalt 3 Dukaten, macht zusam-men 13 Dukaten, und als Ration 11 Dukaten. Ferner sinddem hochangesehenen Heerführer der Provinz TNumidien und•Jessen Unterbeamten 190 Dukaten als Gehalt angewiesen, undzwar einem jeden derselben 8 Dukaten, dann auch 158 Du-katen als Ration, und zwar einem jeden derselben 9 Duka-ten , also im Ganzen für Gehalt und Rationen 350 Dukaten.Dem Assessor des Heerführers und dessen vierzig 1 Beamten[''s Gehalt und Rationen 5 Dukaten, und zwar 49 Rationen,jede zu 5 Dukaten, 47 Rationen, jede zu 2 Dukaten und•••• Rationen, jede zu 3 Dukaten. Dies macht für Gehalt'"Kl Rationen 164 Dukaten. Diese werden so vertheilt: demAssessor als Gehalt 13, als Ration 6 Dukaten, dem Primice-
"■["s als Gehalt ___Dukaten, als Ration 8 Dukaten, dem
Nmnerarius als Gehalt 4, als Ration 5 Dukaten 57 ), den Cen-te «ariis als Gehalt 2 Dukaten, thut 12 Dukaten, und als
55) Statt VI. Centenarii ist IV., statt cap. III. ist IL zu lesen,und die Worte Fiimt aim. IV. et ad cap. 1. sind wegzulassen,«'■ml «he Steile, nur einigeruiassen verständlich, sein soll.ueorigens gilt auch für diese zweite jjebersicht die bei derentern gemachte Bemerkung, dass die Zahlen meistens falsch•!! sein und keine Nachrechnung zuzulassen scheinen.
?6) Im Texte .steht fälschlich .Duccnario.
d ') Die Worte tiunt ad ann. XVI. scheinen nicht hierher zuSehuicn.
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