Codex. L. I. Tit. 27. De officio Praefecti praetorio-4/ricae etc. 227
gen 449 Dukaten und den Beamten derselben 160 Dukaten
angewiesen worden 51 ).......... (** pt. * medi). Den (bei
diesem [im Texte nicht ausgedrückten] Collegimn angestellten)fünf Beamten sind 48fache Gehalts- und 18fache ünlionsbe-trägej und also 418 Dukaten angewiesen worden. JVa'mlichdem ersten Beamten ein löfacher Gehalts- und ein öfacherKationsbetrag zu 5 Dukaten. Dem zweiten Beamten einlOfacher Gehalts- und ein öfacher Kutioiisbetrag zu 5 Duka-ten, also 70 Dukaten. Den übrigen drei Beamten ein 3fa-cher Gehalts- und ein doppelter llationsbetrag', also 150 Du-katen. Den zwei Grammalicis ein lOfacher Gehalts- undCm doppelter Hationsbetrag, also 70 Dukaten. Den zweiOialoribus ein lOl'acher Gehalts- und ein doppelter llations-betrag, also 70 Dukaten. Du kennst nun die Bestimmungen,Welche Wir über den an die bürgerlichen Behörden von Afrika«ud ihre Unterbeamten, nämlich an die sowohl in den Canzleiender hohen Präfectur, als zu Vollstreckung der richterlichenVerfügungen angestellten Personen (Cohortalibus) auszuzah-lenden Gehalt durch gegenwärtige, kaiserliche Constitutionerlassen haben, und wirst Dieselben vom 1. Sept. der kom-menden 1 Sten Indiction an, ins Werk zu setzen, für ihre Be-obachtung gehörig Sorge zu tragen, und sie durch öffent-liche Bekanntmachungen zu allgemeiner Kenntnis» zu bringenWissen. Diejenigen, aber, welche du Kraft deiner hohenGewalt in iljre Aemter eingesetzt Last, sollen, nach Inhaltdieser kaiserlichen Constitution, sich der ununterbrochenenf'ovtdauer ihrer gegenwärtigen Stellung erfreuen. Auch wer-den Wir, so Gott will, über die Kriegsbehörden und ihreUnterbeamten, so wie über den sonstigen Zustand der Armee»och ein besonderes Gesetz erlassen. Geg. zu ConstantinopeJ,1111 J. 534, unter dem 4ten Gonsulate unser» Herrn, des Kai-sers J ii st ini an us und dem des Paulinus.
«• Derselbe Kaiser an den Belis arius, Mag. 7nilit. im Oriente.Alle Vorsätze fassen und alle Schritte thun Wir jeder-J e U im Namen unsers Herrn, Jesu Christi. Denn von■"'in haben Wir die Gewalt, im Keiche zu herrschen, em-l'Mngen, durch Ihn den Frieden mit den Persern auf ewigJjeiestiyt, durch Ihn die erbittertsten Feinde und mächtigstenTyrannen zu Boden geworfen, durch Ihn so manche Schwie-rigkeiten überwunden, durch Seine Gnade Afrika erhalten,
r P' e * ' St """ "" ' ,px(o selbst angezeigt worden, dass etwasjt'hlt. Aus dem Folgenden ergiebt es .sich aber, dass das feh-lende Wort der Name'eines aus fünf Mitgliedern bestehendenKollegiums ist.
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