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5 (1832)
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181
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Codkx. L. I. Tit. 17. De velere jure cnuvleando etc.

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2. Der Kaiser Caetar Vlaviut Juttinianus an den Senatund da» ganze Volk.

So gross zeigt sich gegen Uns die himmlische Liebe derVorsehung, dass Sie Uns immerdar mit Ihren unvergänglichenGaben begnadigt. Denn nachdem Wir die Parthischen Kriegedurch einen ewigen Frieden beigelegt, das Volk der Vandalenüberwunden und Carthago, ja, was «och mehr ist, das ganzeLvbien der Komischen Herrschaft wieder unterworfen haben,hat Sie es auch geschehen lassen, dass die alten Gesetze, wel-che im Strome der Zeit beinahe vergessen waren, durch Un-sere Fürsorge zu neuem Glänze und einem geordneten Ganzenhervorgerufen wurden, was Niemand vor Unserer Regierungjemals gehofft, oder dem menschlichen Geiste für möglich er-achtet hat. Und ein Wunderwerk war es allerdings, die Kö-lnische Gesetzgebung, seit Korns Erbauung bis zu den ZeitenUnserer Regierung, welche sich auf beinahe 1400 Jahre be-laufen, in inneren Widersprüchen verwickelt, die sich auchauf die kaiserlichen Constitutionen erstreckten, zu einem über-einstimmenden Ganzen zu vereinigen, so dass weder ein Wi-derspruch, noch eine Wiederholung, noch auch eine Aehnlich-keit in derselben zu finden ist und nicht einmal zwei gleich-lautende, in verschiedenen Fällen gegebene Geserae darin vor-kommen. Dies imisste freilich der Allmacht des Himmelsvorbehalten bleiben, menschlicher Schwachheit aber unmöglichsein. Wir haben daher, wie immer, auf göttlichen Schutzgerechnet, haben das höchste Wesen angefleht, Uns bei derAusführung des ganzen Werkes Schutz und Beistand zu ver-leihen, und dieses Unternehmen dem Tribonianus (Mag.offic,ttxquaest. Sacri palat. und gewesenem Consul), einem höchstausgezeichneten Manne, anvertraut, welcher das ganze Werkleiten und, in Verbindung mit andern berühmten und hoch-gelahrten Männern, Unserm Wunsche Genüge leisten sollte.Wir selbst aber haben, indem Wir das, was jene Männer zu-sammenstellten, genau in's Auge fassten und untersuchten,jeden Zweifel und jede Ungowissheit, welche sich darstellte,'wt Hülfe Gottes auf eine zweckmässige Art beseitigt und(das Vorhandene) in die gehörige Ordnung gebracht. §. 1.Dies Alles ist daher mit Hülfe nnsers Herrn und Gottes,Jesu Christi, welcher sowohl Uns, als Unsern Beauftrag-ten die nöthige Kraft verliehen, zu Stande gekommen. Diekaiserlichen Constitutionen haben Wir schon früher in demJvechtsbuche gesammelt, welches Unsern hohen Namen trägt,

t w- iU ZW " 11 Ki ' c,,er gctheilt ist. Dann aber Wende-

ten Wir uns zu dein schwierigsten Unternehmen, indem Wiraemselbcn berühmten Manne auftrugen, die fleissigstcn Werke«es Alterthums, welche schon fast alle zerstreut und verloren