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5 (1832)
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Codex. L. I. Tit. 9. De Judaeis et Coelicolu.

den Juden, welche etwas feil bieten, den Preis bestimmen;denn es ist billig', dass einem Jeden das Seinige überlassen-werde. Daber sollen es die Rectoren der Provinzen gestatten,dass Encb keine Beamten gesetzt werden, welche Eure Waa-ren taxiren und die Preise derselben feststellen. Sollte aberJemand, ausser Euch selbst und Euern Vorstehern, sich unter-fangen, dieses Geschäft zu besorgen, so soll er, als eine Per-son, welche sich Eingriffe in fremde Rechte erlaubt hat, vonJenen (den Rectoren) sofort bestraft werden. Geg. zu Con-Stantinopel, am 26. Febr. 396, unter dem 4ten Consulato desKaisers Arcadius und dem 3ten des Kaisers Honorius.

10. Dieselben Kaiser an den Euti/chianus, I'racf. l'ract.Alle Juden, -welche erweislich einer städtischen Curie an-geboren, soJlen auch derselben zugewiesen werden. Geg. am30. Decbr. S99, unter dem Consulate des Theodorus.

11. Die Kaiser Honorius und TJieodosius an denAnthemius, l'raef. J'raet.

Die Rectoren der Provinzen dürfen es nicht dulden, dassdie Juden zum Andenken anleine einst verhängte Strafe beiihren Festlichkeiten Opfer anzünden und dabei ruchloser Weiseein nachgebildetes Zeichen des heiligen Kreuzes zur Schmachdes christlichen Glaubens verbrennen, oder an ihren Plätzendas Zeichen unseres Glaubens aufstellen, sondern (die Recto-ren) Laben dafür zu sorgen, dass die Juden, ohne der christ-lichen Kirche zu nahe zu treten, ihre Gebräuche beibehalten,weil sie, bei Wichtbeachtung dieses Verbotes, auch der ihnenbisher zugestandenen Rechte verlustig gehen werden. Geg.zu Constantinopel, am 29. Mai 408, unter dein Consulate desBassus und l'hilipnus.

12. Dieselben Kaiser an den Jovius, l'raef. Praet.

Der bisher fast unerhörte Name der Coelic.olae ist durchein neues Verbrechen des Aberglaubens herbeigeführt worden-Diese mögen aber wissen, dass, wenn sie sich nicht zu"»Dienste Gottes und zum christlichen Glauben bekehrt haben,sie denselben Gesetzen unterworfen sind, welche Wir zw*Bestrafung der Ketzer erlassen haben. Ihre Gebäude aber,-welche die Anhänger, man weiss nicht, welcher neuen Lehre,inne haben, sollen den Kirchen anheimfallen. Denn es i»*gewiss, dass Alles, was von dem christlichen Glauben ab-weicht, den Vorschriften ' Christi entgegen sei. Geg. 0Ravenna, am 1. Apr. 409, unter dem 8ten Consulate dcüKaisers Honorius und dem 3ten des Kaisers 'fheodosi" 8 '