xii Vorrede.
Hier Laben freilich viele Ausdrücke uuübersetzt bleibenmüssen, wo dann die Anmerkung das Nö'thige zu geben be-mühet gewesen ist. Hauptsächlich gehören hieher die Wiirdeu-bezeichnungen und die Titel. Was die erstem betrifft, so sindz. B. die Bezeichnungen der verschiedenen Rangklassen, be-sonders da, wo sie zur Unterscheidung von andern den Eigen-namen beigesetzt sind, in der Regel beibehalten worden, undzwar entweder nachgesetzt in Parenthese oder germanisirt,„der illustre," oder „eine Person von Spectabilitä'tsrang,"„der Clarissimat" u. s. W. , wie es gerade am schicklichstenschien. JYur clarissimus kommt als gewöhnliches Beiwort derProvinzialstatthalter öfters als hochachtbar wiedergegebenvor, nicht selten bedeutet es auch nur den Senatorenrang(VIII. 14. s.). Die Anreden: sublimitas tuet, excellcntia Ina,HiycihoTtQKiüu und andere ähnliche, sind gewiss besser garnicht übersetzt und so behandelt worden, als ständen sie nichtda. Denn ich glaube nicht zu irren, wenn ich dieselben nacheben den Grundsätzen behandelt habe, nach welchen ein Fran-zose unser Hochgeboren, Hochwohlgeboren und übrige Gebo-ren, Hociiwiirden n. s. w. bei üebersetzting eines deutschen"Werkes behandeln würde; dass wir im Deutschen heutzutageExcellenzen u. s. w. in Titulaturen und Anreden haben, istein reiner Zufall, der nicht berechtigt, dies auf jene orieritaliscli-rb'mische Würden anzuwenden. Bei den Titeln ist abery wieschon in der Vorrede zum ersten Bande dieser Uebersetznng(S. XXI.) angedeutet ist, auch hier ein Unterschied beobachtetWorden. Diejenigen Titel oder Bezeichnungen von in Aem-tern stehenden Personen, welche damit zugleich deren Beschäf-tigung vollkommen nnd deutlich bezeichnen, dürfen meinesBrachten» übersetzt werden; dahin gehören also z. B. suseeptor,