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Panuect. L. X. Tit. 4. td cxkibendiim.
rungseid des Kläger«, während der Kichler alsdann die Stimmeveranschlagt, verurtheilt werden könne. §.3. Diese Klage isteine persönliche und kommt demjenigen zu, der irgend einedingliche Klage zu erheben im IJegriif steht, auch die Servia-nische Pfand- oder die hypothecarische Klago, die den («lau-bigem zustehen. §. 4. Auch dein, der auf den ]\iessbrauchklagen will, sagt Poinponius, stehe die Klage* auf Auslie-ferung zu. §. 5. Auch wer, um ein luterdict anzustellen , dieAuslieferung einer Sache verlangt, wird Gehör erhallen.§. 6. Ebenso kann ich bekanntlich auf Auslieferung klagen,wenn ich mir einen Sclaveu, oder eine andere Stielte, derenWahl mir lclztwillig hinterlassen worden ist, auswählen will,um von den ausgelieferten [Gegenständen] einen eigenthiimlichzu verlangen. §. 7. Wer die iMoxalklage erheben will, demist die Klage auf Auslieferung von Wölben ; denn wie, wennder Eigenthümer zwar die Verteidigung übernehmen will, derKlager aber, weun [die Sclaven] nicht gegenwärtig sind, nichtbestimmen kann, [wer es gewesen sei], weil er den Sclavenentweder nicht kennt, oder den Namen nicht mehr weiss?Ist es hier nicht billig, dass ihm das ganze Gesinde vorgestelltwerde, um den Sclaven herauszuerkennen, der den Schadenangerichtet hat '! — Es muss dies daher nach Ucfiuden ge-schehen, um denjenigen zu bezeichnen, wegen dessen Jemand,noch vorangegangener Aufzählung <!er Sclaven, Klage erhebenwill. §. 8. Wenn ein Anderer als der Erbe verlangt, dassihm ein Testament, oder Codicille, oder ein sonstiger Zubehördes Testaments vorgezeigt werde, so muss er sich dazu dieserKlage nicht bedienen, indem die zu diesem Ende ihm zuste-llenden liitti diclo genügen) so auch Poinponius. §. 9. Esist aber zu bemerken, dass nicht nur denen, die wir genanntLaben, die Klage auf Auslieferung zuständig sei, sondern auchdem, der ein Interesse an der Auslieferung hat. Der Jlichtermuss dahat summarisch uniersuchen, ob derselbe beiheiligt sei,nicht ob ihm die Sache gehöre, und alsdann die Auslieferungentweder anbefehlen, oder nicht, wenn er nicht betheiligt ist.§. 10. Ja, es sagt Julian, ich könne, selbst wenu mir dieEigenlhumsUage [noch] nicht zustehe, doch einstweilen aufAuslieferung klagen, wenn mir an der Auslieferung liegt,z. B. wenn mir ein Sclav nach des Tiliits Auswahl vermachtworden ist; hier klage ich auf Auslieferung, w r eil mir an die-ser gelegen ist, damit Tilius Wählen könne, und so werde ichdenn die Eigenthiimsklage erheben können , wiewohl ich denAufgelieferten nicht wählen kanu. §.11. Wenn wider michKlage auf Auslieferung erhoben worden ist, so kann ich nichtselbst deshalb, dass ich auf Auslieferung belangt worden bin,auf Auslieferung Klage erheben, wiewohl mir insofern daran