750 Pandect. L.VIII. Tit. 5. Si terultus vlndtcctur, vel etc.
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Wand .eingelegt zu Laben, nicht zustehe; mus»hier auch dafür Sicherheit bestellt werden, dassauch künftig keine dergleichen eingelegt wer-den? Ich Labe geantwortet, dass, nach meinem Dafürhalten,in der Amtspflicht des Richters beruhe, dass auch für ei»künftig [nicht] zu unternehmendes Beginnen der Art Sicher-heit bestellt werden müsse.
13. PROCULUS lib. V. Epistolar. — Ich habe Röhren,wodurch ich Wasser leite, an einer öffentlichen Strasse, i"'ddurch Einbrechen derselben tritt Wasser an deine Wand. Nachmeinem Dafürhalten kannst du wider mich mit Recht dieKlage anstellen, dass ich kein Recht habe, einen Abfluss ge-gen deine Wand /Hessen zu lassen.
14. POMPON. lib. XXXIII. ad Sabin. — Wenn ichdir gestattet hübe, in meine Wand Balken einzulegen, wie dusie bisher gehabt hast, so kann ich dir, wenn du mehrere Bal-ken [als du zu Anfang hattest * s ) ] einlegen willst, dir diesverbieten; ja ich kann selbst Klage wider dich erbeben, dieiieneingelegten wieder herauszunehmen. §. 1. Wenn eine[mir und dir] gemeinschaftlich gehörige Wand durch einen vondir unternommenen Bau sich gegen mein Gebäude zu senkt, sokann ich wider dich klagen, dass du kein Recht habest, dassdie Wand in solchem Zustande bleibe.
15. ULP. lib. VI. Opin. — Jemand bewirkt durch Er-höhung seiner Gebäude, dass die Heilung des einem Minder-jährigen oder Unmündigen gehörigen Hauses, dessen Curatoroder Vormund er war, geschmälert wird. Wiewohl nun cler-Belbe und seine Erben aus diesem Grunde auch durch die [Vor-mundschafts-.] Klage haften, weil er etwas, das er selbst, wennein Anderer es gethan hätte, seiner Pflicht nach hätte verhin-dern müssen, nicht selbst tiiun durfte, so ist doch dem Un-mündigen oder Minderjährigen auch gegen den Besitzer jenerGebäude die Klage auf Wiederhinwegnahme des widerrecht-lich Hingehauten zu ertheilei).
16. JULIAN. Hb. VII. Di'ff. — Wenn ich von dir dieErlaubniss erkauft habe , von meinem Gebäude auf das deinedie Traufe zu leiten, und nachher mit deinem Wissen auf denGrund des Kaufes mich im Besitz des Rechts befinde, mus»ich da aus diesem Grunde mit einer Klage oder Einrede ge-schützt werden? Ich habe geantwortet, man könne sich bei-der Rechtsmittel bedienen.
17. ALFEN. lib. II. Diff. — Wenn zwischen iwei Ge-bäuden eine Wand ist, die »ich dergestalt senkt, dass sie sichin des einen Nachbars Haus einen halben Fugs oder noch mehr
48) S. Glück X. 74.