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556 Pandect. L. V. Tit. 1. Do judicüs et ubi quisquc etc.
[gültig] vor Gericht verhandeln könne, so -wird doch, w °"sich Jemand, während er nicht (»cschäftsbesorger ist, aul eVerfahren eingelassen , und der JJetlieiligte es nachher £* nejnigt liat, die Sache als richtig eingeleitet rückwärts *•»
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57. Idkm Üb. XL|. ad Sattln. — Gegen einen Fainilie»-sohn ist sowohl ans ('oiitractcu als aus Vergehen eine JVMöbegründet; stirbt derselbe aber nach Einleitung des Verfahre» »80 wird die Klage gegen den Vater nur in soweit Übertrag«• 'als sie das Sondergnt und das in seinen JNulzen Verwe"'flbetriirt. Wenn aber ein Fainiliensohn als GesrhaftsbesorgJemandes eine Klage angenommen hat, so findet nach sei" rTode gegen denjenigen, für den er auftrat, eine Uebertrag" »der Klage Statt 1 *). ' '
58. PAUL. üb. XIII. ad Sabin. — Ein Verfahren H«Jauf Befehl dessen, welcher es angeordnet, oder dessen, der ,derselben Gerichtsbarkeit eine grössere Gewalt hat, oder ajwenn der Richter selbst dieselbe Gewalt erhält, wie derjc»'» 'der das Verfahren angeordnet hat, aufgelöst werden. .
59. ULI', lib. El. ad Sabin. — Ist in dem Bettbh*^das Verfahren anordnet, kein Ort dazu begriffen, so Wif» 'jselbe da einzuleiten für anbefohlen erachtet, wo es ohne 1'lheil der Streitenden zu geschehen pllegt. ....
ÜU. PAUL.. Jib. XIV. ad Sabin. — Wenn ein B'^gestorbeu ist, so inuss der au seiner Statt Bestellte sichdarnach richten, was jenem zu entscheiden oblag.
61. ULI», lib. XXVI. ad Ed. — Man pllegt zwar zu »8^£dass dasjenige Gegenstand der Entscheidung- sei, worübersehen den Parteien verhandelt worden ist; Galant aber J"es sei triiglich, dies aus der Person des Beklagten al>/.u" eü ". ider stets, um nicht verurlheilt zu werden, behaupten Vdass [über den Klaggrundl kein Uebeieiukoimnen getrolte"«Jen sei. Wie nun? Es ist besser, zu sagen, Gegensta"'linlscheidung sei nicht dasjenige, worüber verhandelt W» 1 " . rßdass es Gegenstand derselben sein solle, sondern: das) \werde nicht Gegenstand der Entscheidung, worüber name ^verhandelt worden, dass es ein solcher nicht sein solle. >• •Eiu Häscher kann über Geldangelegenheiten nicht en<s(" •
02. Imai lib. XXXIX. „,/ Ed. — Zwischen l'-W ,;i| * ,,,,,,teuden kann der Streit nicht anders geschlichtet weiden, alsder eine Kläger und der andere Beklagter ist; denn eine 1 "
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18) Transaciia vel judicati dalur. In dieser
Stelle ist gewiss die übereinstimmende Lesart y"' 1 ''.'. a ||iiiScripte, trans/atio jadicii dalur, welche auch K'\. *' ' sS afHaloander, Duaren. In <ler Marginqlnotc bei K«dus und Baudoza haben, anzunehmen.