516 PiNDKCT. h. IV. Tit. 8. De rcct-pl.qui arhitr. rt* e V- '
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abändern, dagegen dürfe er, wenn er [eine " ar . , fer zutheilte oder freisprach, indem er hierdurch Schiedsricsein aufgehört habe, diesen Ausspruch nicht ändern» j, r icli'20. GAJ. lib. V. ad Ed. prnv. — weil ein Sein«» ,ter, sollte er auch beim Aussprechen der Entscheid""»
hüben, sie doch nicht verbessern kann
21. ULP. lib. XIII. ad Ed. — Wie aber, wen"
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Gelȟber
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mehrere Rechtsslreitigkeiten, zwischen -welchen eineSchaft nicht Statt findet, gewählt worden ist, ""d er .' ^„dt'i'"eine derselben seinen Ausspruch gefällt hat, Hfcer '. . .j c |i(e raber noch nicht; hat er etwa dadurch aufgehört, Sri»"'', Jer7.11 sein? Wir wollen also sehen, ob er rürksir» 1 *««'ersten ISechtsstreitigkeit, über welche er bereils _ eI " , ei"Spruch gefällt halle, diesen ändern könne. lls ,st v»'° r 'grosser Unterschied, ob das Conipromiss so ei"g p S a "'' 1 ,tr|ei c ' 1den ist, dass er über alle jene J{ecli(sstreitigk'' llc " j^s ftseinen Ausspruch fälle oder nicht; denn [wenn s °',' „i )'°über alle, so wird er ändern können, denn er b«t ' ^ etkeinen Ausspruch |über alle ] gefällt; wenn alicr S°' „oll«!'besonders | über jede einzelne Streitigkeit entsebe 1 ' j de«*'
so sind gleichsam mehrere Compromisse vorhanden»
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nach hatte er, was jene [erste] Kechtsstreiligkeit ""''"'j^-irl' 1 ^gehört, Schiedsrichter zu sein. §. 1. Wenn ihr Sa» ^ fcs*so entschieden haben sollte, es sei nicht anziiueln" ^ ,,,ifTitius dem Sejus etwas schulde, so scheint es, '•' ' iof' 1dem Sejus nicht untersagte, seine Forderung zu verlo b j c ,. s bi"Wenn dieser eine Forderung erhoben halle, "'* f _. ,nid "'
be' ""gegen den Ausspruch des Schiedsrichters gehandelt M '
haben Ofi lins und Trebatius zum Bescheid gef 6 . ( j c ,-
Dass der Schiedsrichter einen Tag für die rirf"'' 1 " 1 * |,|sd ie !' f
liegenheit] festsetzen könne, glaube ich ; und dieser A» H ^„g i ^
auch Trebatius zu sein. §.3. Pomponius s»S ^'jrks^
Schiedsricliler einen unbestimmten Auss|)i - uch onHJ j „1s j
keit ertheile, z. B. |weun er aussprichll : so ^ „inj? ,e
ihm schuldig bist, gib ihm zurück; ,! - ^V^sr
eurer Theilung sein Bewenden h aben; ^ Q]
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zu demjenigen An t heile, welchen du *• .< . . i ■ . • . . -~ i . i .. c.wle i c "
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bigern bezahlt hast. §. 4. Des
lelchen Bude
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muldreissigsten Buche beim Poinponins gesrn ( . 0l) ,is« ewenn der Schiedsrichter eine Strafe aus dem . „ndf''"fordern verholen haben sollte, dies nicht gültig ■*"' <^ r! ife **u]>oniusJ hat Grund dafür, indem nicht über <U V jtte n P*,.promittirt worden ist. §. 5. Papinianus i» 1 . ( ; <" n| ', 1 | ) .der Qnaestioncn sagt, dass wenn, nachdem der I 1 '" „J
misse [zur li'ntscheidung dur Streitsache| leslg ßS g(7 , eÄ e(ä !tgelaufen ist, die Parteien den Tag weiter hi" a " »