a »dect. L. IV. Tit. 4. De minor, vtgtnti quinqur, annh. 455
* Wird davon dir ihn das Sondergnt nach einer Verord-Bi i* Claudius getrennt. §. t>. Daher glaube Ich, dass
ert -V'"" Hanstochter, die riicksichtlich ihrer Mitgift JNachtheilld' 1 y '" ( '" ,n s ' c ''ein Vater ihre Zustimmung gibt, welcherer "ft'X" Zurückgabe der MitgiftJ, die er hergegeben hat,
. s |>u((t durch Stipulation sich |vom Ehemanne| verspre-fall , ^' oder einen andern braucht, der sicli diesen liürk-Soll . ™'S*ft a,, f dem Wege der Stipulation zusagen lassenM.'i '■ '" t ' e " vor '£ en Stand wieder einzusetzen sei , weil die« o 1 f ein der Tochter selbst angehöriges Vermögen ist.ist ' . e "" Jemand, der noch nicht fünfundzwanzig Jahre altder a' C '' ''"' i,cu "ogircn lassen, und nun behauptet, er sei beiAdrogadon selbst hintergangeu worden , — denn man
>ie]Sirt
'"' i ei- als reicher Mensch sei von einem Käuber adro-
worden.
so behaupte ich, dass er, wenn er in den
V 01 ,j ---- "«, — au uGiiiiiipiG guii 9 uaaa er, wenn ci in ucn
$• 7 "x ,<au d eingesetzt sein will, gehört werden müsse.e rgt ' *»enn einem minderjährigen Ilaussohn etwas, das ihmc 0 „ , ac " des Vaters Tode zufalle , vermacht oder ein Fidei-theil- • '"Erlassen worden sein sollte, und er dabei benach-V e „, lst ' vielleicht indem er dem Vater, wenn dieser dend(;„ i *. ei "geht, das Vermächtniss solle nicht gefordert wer-\Vj e 'i eitri 't, so kann man sagen, er sei in den vorigen Standist v„ ei " z "setzen, weil sein eigener Vortheil dabei im Spielede (ll r|5 eu ( 'er Molfnung des Vermächtnisses, welches ihm nachv eri( °" e des Vaters zusteht. Aber auch wenn ihm etwasz. j> 7*■ Worden wäre, w ns mit seiner Person zusanimenhängt,U'i,,,' . «echt einer Oilicierstelle 3 5 ), muss man sagen, er»ein - 111 vorigen Stand wieder eingesetzt werden, denn
''r| e j ( i' ™ e "«'-r Vortheil verlangte es, dahei keinen Schaden zude ri( "' •*« er jene Stelle nicht für den Vater erwerben, son-'""loi. j ''«heu sollte. §. 8. Ferner wenn etwa Jemand
fern , ° r ^'''fi'i^iingl zum Krben (angesetzt worden ist, da-Viit er |. i Vo " seinem Vater innerhalb hundert Tagen aus der•Vo« ,"'" Gewalt entlassen worden wäre, er nun den VaterU lln , ''4 hätte benachrichtigen sollen, es aber, obwohl er esf eu j£» ttlc W gethan hat, auch der Vater, wenn er es erläh-tyi f( j e ) ihn aus seiner (»ewalt entlassen haben würde ; so>1»U a , ZU De »aii|)tcn sein, dass er, wenn der Vater hereit ist,Stai^ " . ' vi,((; rlichen Gewalt zu entlassen, in den vorigenfii^t |. Vle( 'er eingesetzt werden könne. §. 9. Porano nius^"lieit". Z "' a " s denselben Ursachen, aus welchen in Angele-^ Vl, !d,»/"- (,, ' s ^»'"h'igutes Ilaussöhne in de* vorigen Stand€,,1 Seselzi werden, könne auch der Vater, gleichsam als
Vergib " rK 'us will hier jus mUU'me vom peculium caslrcnsc*»ueu wissen, eher'wohl ohne hiulüuglichen Grund.
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