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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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420
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420 Pandrct. L. IV. Tit. 2. ()uod metus causa gestum

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f ei» eder Gewalt nämlich geschah Erwähnung in Bezug iU,t j

wider Willen auferlegte Notwendigkeit, der Furcht ll ~ e ^ lt

Rücksicht auf eine durch bevorstehende oder zukünftige < g

veranlasste Aengstlichkeit des Geinüths'). Später aber t

die Erwähnung der Gewalt deshalb weggelassen , wel . 's

dasjenige, was durch heftige Gewalt geschieht, auch a

Furcht geschehend angesehen werden kann. A , 0 n

2. PAUL. lib. I. Sentent. Gewalt aber ist de* ,^einem stärkern Gegenstände herrührende Anfall, weichetabgewehrt werden kann. c (c ]]e

3. ULP. lib. XI. ad Ed. Es begreift also jene B» ^[des prälorischeu Edicts] sowohl die Gewalt als die FW .^sich; und wenn Jemand, durch Gewalt genöthigt etwa» *>;,!hat, so wird er in Folge dieses Edicts in den vorige« .wieder eingesetzt. §. 1. Aber wir verstehen hier eine ^Gewalt, und zwar eine solche, welche gegen die gute" ,dgeschieht, nicht aber diejenige, welche die Obrigkeit "" j e fausübt, nämlich nach ihr gestattetem Rechte ""^, r)bri£'Ehreustelle, die sie bekleidet. Uebrigens, wenn e«' e v jn2keit des römischen Volks oder der Vorsteher einer ^etwas ungerechter Weise gethan hat, komme, schr ell) * a gtponius, dieses Edict zur Anwendung, [dafern näm V'eis* 6 *er, [jene BehördeJ durch Androhung des Todes oder derhing Jemandem Geld abgepresst haben sollte. JjiS»

4. PAUL. lib. XI. ad Ed. Ich bin der Mein»»*» ^auch die Befürchtung der Sclaverei und ähnlicher Unial

her zu recluien sei. Ieil

5. ULP. lib. XI. ad Ed. Labeo sagt, [der A«*^ ¥metus sei nicht von jeder Befürchtung, sondern nur

eines grossem Uebels zu verstehen. ,,,'cl 1 '

6. GAJ. lib. IV. ad Edict. provinc. Das» aber ^die Furcht eines leicht beweglichen Menschen, soU ^/\ s ch el1

die mit Grund auch den standhaftesten -»lei ^

solch«

befallen kaun, nach diesem Edicte zu beurtheilen sei,wir zugeben müssen. H

7. ULP. lib. XI. ad Ed.

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i- TJefi' rC) ,^^^^^^^^^^^^^^Dass weder die M

tung der Infamie in diesem Edicte erwähnt, noch 'J]' o ,\fic

dieses Edict wegen Furcht vor irgend einer Misshanu n ^ycWdereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werde, e]] i

Pedius im siebenten Buche. Es wird folglich, we 1 '» Jfteein furchtsamer Mensch wegen einer ganz gleichg'""«'

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11) Ich befolge die Lesart von Beck: metus aiHrin />' / jlls &sianiis vel fuluri peneuli causa menlis tvcpidalione >verständlichere.