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420 Pandrct. L. IV. Tit. 2. ()uod metus causa gestum
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f ei» eder Gewalt nämlich geschah Erwähnung in Bezug iU,t j„
wider Willen auferlegte Notwendigkeit, der Furcht ll ~ e ^ lt
Rücksicht auf eine durch bevorstehende oder zukünftige < g
veranlasste Aengstlichkeit des Geinüths •'). Später aber t
die Erwähnung der Gewalt deshalb weggelassen , wel . ' „s
dasjenige, was durch heftige Gewalt geschieht, auch a
Furcht geschehend angesehen werden kann. A , 0 n
2. PAUL. lib. I. Sentent. — Gewalt aber ist de* ,^einem stärkern Gegenstände herrührende Anfall, weichetabgewehrt werden kann. c (c ]]e
3. ULP. lib. XI. ad Ed. — Es begreift also jene B» ^[des prälorischeu Edicts] sowohl die Gewalt als die FW .^sich; und wenn Jemand, durch Gewalt genöthigt etwa» *>;„,!hat, so wird er in Folge dieses Edicts in den vorige« .wieder eingesetzt. §. 1. Aber wir verstehen hier eine ^Gewalt, und zwar eine solche, welche gegen die gute" , „dgeschieht, nicht aber diejenige, welche die Obrigkeit "" j e fausübt, nämlich nach ihr gestattetem Rechte ""^, r)bri£'Ehreustelle, die sie bekleidet. Uebrigens, wenn e«' e v jn2keit des römischen Volks oder der Vorsteher einer ^etwas ungerechter Weise gethan hat, komme, schr ell) * a gtponius, dieses Edict zur Anwendung, [dafern näm V'eis* 6 *er, [jene BehördeJ durch Androhung des Todes oder derhing Jemandem Geld abgepresst haben sollte. JjiS»
4. PAUL. lib. XI. ad Ed. — Ich bin der Mein»»*» ^auch die Befürchtung der Sclaverei und ähnlicher Unial
her zu recluien sei. I „eil
5. ULP. lib. XI. ad Ed. — Labeo sagt, [der A«*^ ¥■metus sei nicht von jeder Befürchtung, sondern nur
eines grossem Uebels zu verstehen. ,,,'cl 1 '
6. GAJ. lib. IV. ad Edict. provinc. — Das» aber ^die Furcht eines leicht beweglichen Menschen, soU ^/\ s ch el1
die mit Grund auch den standhaftesten -»lei ^
solch«
befallen kaun, nach diesem Edicte zu beurtheilen sei,wir zugeben müssen. H
7. ULP. lib. XI. ad Ed.
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i- TJefi' rC) ,^^^^^^^^^^^^^^Dass weder die ■ M
tung der Infamie in diesem Edicte erwähnt, noch 'J]' o ,\fic
dieses Edict wegen Furcht vor irgend einer Misshanu n ^ycWdereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werde, e]] i
Pedius im siebenten Buche. Es wird folglich, we 1 '» Jfteein furchtsamer Mensch wegen einer ganz gleichg'""«'
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11) Ich befolge die Lesart von Beck: metus aiHrin />' / jlls &sianiis vel fuluri peneuli causa menlis tvcpidalione >verständlichere.