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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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Pandect. L. III. Tit. 5i Da iiegotüs gcsik.

alles Gewinns enthüllende Treue beweisen mussten, J*J e £der Freiheit, die sie zu missbrauchen scheinen, den hocliSZinsen anstatt einer Strafe unterworfen. Dieser [dagegLat auf eine gute Art von einem Andern ein Dnrlehn einpi'gen, und ist in die Zinsen, weil er nicht bezahlt hat, »weil er aus den Geschäften, die er führte, Geld für sich >wendet hat, zu verurthellen. Es ist aber ein grosser U"schied, ob die Schuld jetzt anfange, oder ob vorher eine Sc n " ,förderang an den Schuldner da war, weil es [dann] genug 6ist, aus einer nicht zinsbaren eine zinsbare [Schuld] zu nincJi

39. GAJ. lib. III. de Verb, olilig. Jeder befreit ty»-durch, dass er für einen Andern, obgleich wider dessen

len und Wissen, eine Verbindlichkeit erfüllt, denselben; 1 'aber Einem geschuldet wird, kann ein Anderer ohne des-willen nicht mit Recht einklagen. Denn ein naturrechtli« 1 ^sowohl als ein bürgerrechtlicher Grund hat dazu gerathflU»wir ein fremdes Verhäliniss. zwar besser, auch wider "''fi.und Willen des Andern, machen können, schlechter [aberj'"

40. PAUL. lib. X. ad Sabin. Wenn ich mit «»' ^jmeinschaflliche Gebäude haben sollte, nnd für deinen A"dem Nachbar Sicherheit wegen eines zu befürchtenden & c ldens werde gegeben liaben, so muss man sagen, dass ich ''was ich geleistet haben werde, vielmehr durch die Gescl'«'führungsklage, als durch die Klage auf Theilung- des Gel»

schaftlichen fordern könne: weil ich meinen Antheil so

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theidigen konnte, dass ich nicht gezwungen würde, den A ut[meines] Mitgenossen zu vertheidigen.

41. Iivkm lib. XXX. ad Ed. Wer meinen ß ch ^da ich nichts [davon] Wussfe oder abvvesend war, ' n ( "'i; 0Schädenprocess sollte veriheidigt haben, wird gegen micl'Geschäftsf ührungsklage aufs Ganze, nicht die wegen des sderguts anstellen. -o'hpH

42. Idem. lib. XXXII. ad Ed. Wenn du auf #'" |meines Sclaven meine Geschäfte übernommen haben s<so wird, wenn du es, nur aufgefordert von meinem ® c ff. -ggethan haben solltest, unter uns die Geschäftsführuiigs 14 - *Slatt finden; wenn [du| es aber gleichsam in AuftragSclaven [gethan haben solltest] , so ist zum Bescheid g' ( '» jworden , dass du auch die Klage wegen des Sondcrg'"' 9wegen der Verwendung in meinen Nutzen anstellen kai'"- ' i (1

43. LAI3EO üb. VI. Posier. Epilom. a .luv. Da ivCGeld im Namen desjenigen zahllest, der dir nichts anfg e '* *j,hatte , so steht dir die («eschäflsfiilinnigsklage zu , «9 ' j s()jene Zahlung' der Schuldner vom Gläubiger befreit woi'd«" sausser wenn dem Schuldner etwas daran gelegen hat>jenes Geld nicht bezahlt würde.