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372 Pandect. L. III. Tit. 3. De procurulorihm et defer'^' 1 ""
Schuldige! leiste, die Auftragsklacje £C£en die Miterben Wist es ihm nicht aufgetragen worden, so Gndet «lie u<* -führungsklage Slatt; and dies ist der Fall, wen" < |,;l ^,|schüffsbesorger mich nicht F.rbe geworden sein und [£ .7! *g>das Schuldiget geleistet haben sollte. §. i. Es ixt "' „Eil-boten, dass für einen einzigen Streit mehrerer Personen .rere (Jesrhaflsbcsorger bestellt werden. §. 2. Julia""' „„er
der, welcher zu verschiedenen Zeiten »W«
Geschäft
bestellt hat, scheine dadurch, das» er den ^spatcrciden früheren ausgeschlossen
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_____ isen zu Iiaben (prolti/n/isxc)' ße-
32. PAUL. lib. VIII. ad Ed. — Wenn « M *Tj | >
sehiiftsbesorger aufs Ganze zugleich bestellt worden (/ ,
iflt die L>Bf« desjenigen, der [den Übrigen] ziivorkom" 1 'föpanlit) <lie bessere, so dass der spatere in dein, VV3here fordert, nicht als Gescliiiftsbcsorgc.r gilt. $tp>
33. UUP. lib. IX. ad Ed. — Ria» lagt, "J ,,^11ein Sclave und ein llaussohn einen GesckäftSBeSOnT^ ^ e jpikönnen. Und soviel den Maussohn betrifft, ist es vn ' ^.jf.Sclavn tragen wir Bedenken (subsit.iimus) nnd R'- ^^rci'zu, dass Jemand die Sondergutageschüfte eines .Sc lin ',, sS( .|bc"
könne, und in diesem Falle der Geschäftabesorg«" . tfßsei; dass er aber eine Klage anstellen könne, lasse" jj c c!)'fr.ii (vrl<tniu*\ §. 1. Dass .aber der, welcher über ■•••" ?/ \Y<"'Fähigkeit streitet, einen (ieschaflsbesorger haben '"'""'J^ci«'"'fein wir nicht, nicht blos bei Führung seiner ^"-' ]],„ in»*]sondern auch bei den Klagen, die ihm und g ( '-t> ea ft^t,hen , maj; f . r „„,, i,„ l,e H i< A ,|,. r Srlaverei oder ^^g/fiA
neu, mag >'r nun im .,.■„,*. .... • •■..... „. r ii£<" , c .
über seine Rechtsfähigkeit «treiten. Von <\or enuj £ of ger ^
Seiteist es handgreiflich, dass er zum GeBCliaN»"» ^ j s l ,
stellt werde,, könne. §. 2. Dem allgemeinen " T «r* b *^
gemäss, dass Abwesende, von wem es auch • * j;„ilrt f ' rwerden; denn auch bei ('apital-Untersuchungcn ^ e jjj A'VVerteidigung Statt. Wo also auch immer ;'^"' ( |. lS s <"'" () JSender verurlbeill werden kann, da ist es bjl«f»^ In«' 1 ",,,der, welcher für ihn das Wort nimmt WM l **Q^ttOt ^
rertheidigt, gehört werde und [da tot •»] ,-helU ;" |f '' ,,'„i:
mas*, [einen solchen | zuzulassen ; und < J ' Prä** f Jjl'einem Hescript nnsers Kaisers''). §• ■• w' r( '' it' 1
In wessen Namen Jemand ve r I angf" ^j, f r ■ j.ihm eine K I a f e gegebe n w e r d •» * s v '' r
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