P Andect. L. m. Tit. 2. De his, qui notantur hifamm. 363
/ ' §. 5. Ein durch gegenseitige Versprechung erwählter
ile] Co '"/"'ö"m.v,vo) Schiedsrichter bewirkt keine Infainie, weil
jj .' -A.iish|ii-iicIi | nicht durchgängig wie ein Urlhel gilt. §. 6.
j. e ' die Infamie betrifft,-so ist ein grosser Unterschied bei
Ccr ir rocess ' ^ er verhandelt wurde, ob etwas nach vorgä'ngi-
{,! "' e,- siichung der »Streitsache erkannt wurde, oder einige
Ite *' or Sache liegende Punkte (quaedam e.vlri/isrcus)
hj.* .Pichen sein sollten ; denn wegen dieser wird die Infa-
(L '' K ' lt zuerkannt. §.7. Eine Strafe, die schwerer, als sie
Sifeu S . e ' z verschreibt (gravior vllra legem), auferlegt ist,
bj. '''« bürgerliche Ehre aufrecht, wie sowohl durch | kai-
[ Vo .' e J Constitutionen festgesetzt {conslllulum) , als auch
\y<!i 8c "tsgelehrten] zum Bescheid gegeben worden ist; z. 1$.
wL Präsident den, welcher »im einen Thcil seines Ver-
*o|ft ' S bestraft werden musste, Landes verwiesen haben
ty ' So wird man sagen müssen, dass durch das härtere
Sei 1 1Ü '* '" m " oer se ' n e bürgerliche Ehre ein Vergleich ab-
f0 ° 8s en und er deshalb nicht infam sei. -Aber wenn in»
Vj e f Ss Wegen eines heimlichen Diebstahls der Richter zum
i| V . |' en verurtheilt hat, so [wird man sagen müssen] sei
de,,, '" Beklagte durch die vermehrte Strafe beschwert, —■
fa c ] j e S e n eines heimlichen Diebstahls musste er aufs Zwei-
\^ ,. e ' n "gl werden, — dennoch aber habe dieser Umstand
W '® bürgerliche Ehre nicht aufrecht erhalten, obgleich,
S| fa <. t*" 3 "" Richter] ihu bei einer nicht in Geld bestehenden
tii s . esc 'iwert hätte, mit ihm ein Vergleich abgeschlossen
Iii S j,. Scheinen würde. §. 8. Das Verbrechen des Stelliona-
' ai ftie ^* dem, welcher [deshalb] verurtheilt ist, die In-
^Wi»i ' "^gleich es keine öffentliche Untersuchung [An-!>t J ist.
KzÜ' . P AUL. lib.V. ad Ed. — Ein Sclave, in dessentiiiij. , Slc h der Hoir auf einen Schädenprocess eingelassen,1^1 <>en er sodann fi-eigelassen «nd zum Erben eingesetzt''icln | «' Wenn er in demselben Process verurtheilt worden,a jo • n ' We *^ er nicht auf seinen Namen verurtheilt wird,% t n Aiifeng der Streit nicht'gegen ihn eingeleitet (Jis in■^^'Ucslala) worden ist.
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(!r ( , ,le '", welcher sie einging, mittler Infamie belegt, weil^«rln!" K<li(l zuwider hanilelte, wenngleich nur eine seinerer a i ""»gen oder Ehen ihrer Natur nach möglich sein und. £c s ,.i S i° d om Hechte nach nur eine Verlobung oder eine Ehe') 8t ft i?? en h »hen sollte.
Rom. Recht der Name für alle
im Corncliscb.cn Gesetz von
ch aufgeführt waren. Vergl. den
andecten. Wir haben kein Wort
(li R j.'.. '»natu» war im 1Betrü'' - l,,s Betrugs , die i5 °. 'I'« i rf! "m nicht nainentlicl«laliii. ' <,PS 47. Buchs der Pi