360 Pawdect. L. III. Tit. 2. He Ms, qui notantur infaW't-
rückwirkender Kraft ' 7 ). §.2. Wenn Jemand auf fr e "j eNamen venirtheilt sein -wird, so ist er nicht mit der, I 1 "' 11behaftet, und darum werden auch nicht mein Geschäftsbeso'poder Verthcidiger, oder Vormund, oder Curator, oder W[sobald einer von ilinon] wegen Diebstahls oder weg' 1 " c iandern ähnlichen Falls venirtheilt worden ist, mit dem & c "'Heck der Infamie bezeichnet werden; auch ich nicht, t .vom Anfang' an der Process durch den Gcschiiftsbesorg 0 '"handelt worden ist. §. 3. Oder sich durch eine» ^trag 1 abgefunden hat, sagt [der Prätor]-; durch °I j S)Vertrag- verstehen wir so, wenn er sicli gegen einen 1 '.er sei so gross, wie er w r o!le, abgefunden hat; sonst V , ((evil) aucli der, welcher durch lütten es erlangt hat, < . i |C tihm nicht verfahren werde, mit einem Schandfleck be zC1 ^,vein, und es werde keine Rücksicht auf Verzeihung W« .|,den, was unmenschlich ist. Wer auf Defehl des l'räto™ . (mit Bezahlung eines Preises abgefunden hat, wird i" c '' Jj,dem Schaudlleck bezeichnet. §. 4. Aber auch wen" i'^emit einem [ihm] angetragenen Kid beschworen hat, cl | )C ,nichts begangen, so wird er nicht mit dem Schamill'" . ^Jzeichnet sein; Ar.nn er hat gcwisscrinaassen seiJie ^"'..j]t;durch den Eid erwiesen. §. 5. Beim Auftrag vei'U] ^durch diese Worte des Edicts wird nicht blos der J nl rSchandlleck bezeichnet, der den Auftrag übernommen 1,n ' „«rdem auch der, welcher das Versprechen, dem der ^
gefolgt ist, nicht hält; z. ]}. ich habe für dich gcbi"!beznliirthei
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hlt; bewirke ich nun, dass du wegen des Aflffje . fi,...eilt wirst ' B ), so mache icli dich zu einem Infamem c ],Das freilich 19 ) nuiss beigefügt werden, dass zu\vei> ( '" V.J,der Erbe auf eigenen Namen verurlheilt und darum in' 1 " 1 ^wenn er beim Niederlegungsveitrage ode* beim Aut^'r.^,
tracte schlecht verfahren sein sollte. Jedoch au»
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mundschaft oder dem Gesellschaftsvertrage kann der ß r ^ e ^<auf eigenen Namen venirtheilt werden, weil der Ei ~" e ,. Je«in [die Verbindlichkeit! der Vormundschaft, noch i" friGesellschaftsvcrtras-s folgt, sondern nur in dio Scbu
]>e>>
17) Unser Text fügt mit der Florcnt. Handschrift ''^f/oa 11 '.in der Anin. 12. steht jedoch, dass es passend von ' ^AVder ausgelassen sei. Jedenfalls stört es, wennUebersetzung berücksichtigt wird. n;/<#' «
18) Mandat! tcsi condr-miiaur.ro, d.h. sirffccero, "' c l1lf trc
des Wortes
rrris. Ueber die Bedeutun
v. Glück a. a. O. Tb, 15. 8." 321. Anm. 00; sie
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istCicero zu linden, vergl. Schütz. Lex. ihc. s-tU) Plane. Dies "Wort gebrauchen die Komischen J"der angegebenen Bedeutung sehr häufig.
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