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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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Pandect. L. III. Tit. 1. De postuhtndo.

nicht die verstehen, die einst bestanden, sondern gegenwar V§. 2. Ingleichen sagt Poinnonius, dass unter der l* e " e .""\ e jder Schwiegertochter und des Schwiegersohnes, soW ",.,. rSchwiegervaters und der Schwiegermutter, auch die n " ,,teren, bei denen das Wort Gross hinzuzukommen 1' ,f. ;(0 ,)enthalten sein. §. 3, Bei den Curatorcn hätte er (der 1

hinzufügen sollen: eines Stummen und der üb'**.

refltbei«*

ilmicii man |Cur ntoren] zu geb en p f legt, da« *?*einem Tauben, einem Verschwender, und einem junge"srlieu; .. rjjjl

4. PAUL. üb. V. ad Julicl. ingleichen fflr *e | |fes unvorwehrt, gerichtliehe Anträge zu machen|, yfe gMil'rätor wegen ihrer Schwiichlichkeit einen Curatot *° °pflegt. (Je-

5. BLP. üb. IX. ad Ediclvm. und welche ''."JjVschiiflen wegen irgend einer beständigen Krankheit " lfstehen können. Jgjl

(i. In km üb. VI. ml Julie/um. Ich glaube «w''^alle, welche nicht freiwillig, sondern dazu genötbigt 9 ^bekleiden, ohne Verslossung gegen das Kdict gerichtucn ^träge machen können, obgleich sie solche sein gouteBj yügfflfür sich gerichtliche Antrüge machen können. § * i , n cfl'Jemand |durch ein Verbot] von der Advocatenprari» y" J$0lioncin pr/icslnrc) abgehalten sein sollte, so glaube |C 'tgj.JPdies nur bei dem aintführendeii Prätor {npiid sc) \£~ fjjjj«ist| , wie es [die I'räforenl während t\cr Zeit ihrer A9* | jC jrang (Magisträtu* sui) zu ih«a pflegen; dass er na

dem Nachfolger desselben als Itcchlsbcisliuid dienen M" j£fi

7. (.V.l. üb. III. ad Ed. protnnc. Diejenigen»^*;der Prüfe* abhält, vor ihm gerichtliche Anträge W» ^ ethält er unter jeder Bedingung ah, auch wenn der "*>dulden sollt«', dass sie gerichtliche Anträge machen. ^ , A"'

8. PAPIN. üb. II. Quaett. - Der Kaiser Ti««tfton i nus hat rescribirl, dass der, dem die Adrocatenp . ^jg»fünf Jahre untersagt wäre, nach fünf Jahren nicht a /j i( .|, i&werde , für Alle gerichtliche Anträte zu machen. j ^ [<!s'

II ad

rianus halte rescril.

»träge zu machen. ß

.ibirt, dass ein au* .

Zurückgekehrter gerichtliche Anträge machen kon Z^fr/Pwird kein Unterschied gemacht , Wegen welchen * sl ,|llCiStillsrlnvei-en [vor Gericht] oder lixil auferlegt *""Lj,t ,[et

dirhnkte Straf« JT^gi*weitet aus-'"''' 1 "" p<

damit nämlich die auf eine Zeit besrlZuverlässigkeit des Urlhels zuwider

8) OvRmt pro prrtcpnsilio decedere .so/W (* H" '

de graftäh r/ '«//'"' proftener, pronurus, 1 l >'''*"f r "X<<U''t'' ] \tt,suh «lies natürlich im Deutschen nicht vvorlHcn v» - Si g.*8. dieAnm.M. zudeintit. hut, dtgradlbut c^'«'"°