1'andect. L. II. Tit. 15. De transaclianlbus.
345
l|f( , ji- Iuem Hb. IV. ad EJicI. — Nach Fallung: des End-Wn i kann, auch wenn keine Appellation eingewendet"tl n"' ^ e,moc ' 1 J '" l f a " BW läugiiet, es Bei das End-k\ 8C " 011 da, oder wenigstens nicht wissen kann, ob esLi' f> e ßdU ist, ein Vergleich abgeschlossen werden, weil
Ul «ocli Streit obwalten konnte.^.**. CELSUS lib.HI. Digest. — Man darf keine Rück-Ve f |. a ." f Jeu nehmen, welcher im, /Vllyempinen «idi über das\ n e " ' lul > was ''"" " ,l Testamente hinterlassen worden,iL'. cr nachher vorgibt, er habe mir daran gedacht, was^ l "i ersten Theile des Testamentes vermacht worden sei.et } "'dess nachher Codicille aufgefunden werden, so scheint'''cli niit Unrecht zu behaupten, dass er nur au das ge-ft»9 ' Was * u ( " ein ' um "kannten schriftlichen Testamente
&' Worden sei.
• AEMILIUS MACER lib. I
ad fjcffem inces. hcri"-
Reinem Procurator des Fürsten ist es erlaubt,uefrag.,»,, des Fürsten Vergleich zu sekliessen.tk^ !*• SCAEVOLA lib. II. Rcspons. — Es ist zwischen<| ai I "' e *tat - Erben und dem testamentarischen ein Streit ent-Siiii,„,"' "nd dieser durch Vergleich unter gewissen IJedin-\>i»l "^'gelegt worden. Ich frage: wen können die Gläu-licL er klagcn ? Er hat geantwortet: wenn diese die näm-Zii v "Waren, welche den Vergleich geschlossen, so sei das%X I acute ", was sie in Bezug 1 auf die Schuldner festge-Hiit '"'Wen; •wären die Gläubiger Andere, so müsse Jeder
iL p ^°gen Klagen, wegen der Unbesfii.....theit der Theile
in j rb8 ^l'aft, auf den Theil verklagt werden, welchen sie
p. * e rgleiche ausgedrückt haben.iH Jn 5> I'AUL. lib. I. SentcnU — Einem Vertrage pflegt6« f a( i VVar die Aquiliauische Stipulation anzufügen : indem istjjjj^j- sanier, auch zu ihr noch eine Stipulation auf C'onven-'^KeT*' l''"zu/.usetzcn , weil, wenn der Vertrag vielleichtVeli Sem s °lhe, wenigstens die Strafe aus der Stipulationb 7' a 8t Werden kann>
V n I1KJ tMOGKN. lib. I. juris J'Jpilotnarmn. — WerVd, ?* a ühten Vertrag gebrochen hat, wird nicht alleiniij Sl , Einrede entfernt, sondern auch gezwungen werden,%m . n,fe zu erlegen, welche er dem andern Theile verspro-
I» .,' at 5 im Fall er gegen die Uebereinkunft gehandelt, doch
H »8 der Vortrag nocli fest bleibt.
\ c ,''.PAPINIAN. lib. II. Qmu-sl. — Der Verkäufer einer
"ück J lat dem Käufer die Klagen daraus überlassen, und
^\<i ,U ' t e '" e,n Erbschaftsschuldner, welcher von dem ge-
l,Cl » Verkaufe der Erbschaft nichts wusste, sich ver-