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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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Pandkct. L. II. Tit. 15. J)v. tramactionibus-

Einem empfange, was man sonst von Mehrere» zu einp * rC .hätte, oder hat man einen Schuldner für den ander» * °nomnien; so gehört dies Alles zur Untersuchung des liSlt,uud ist zum Nutzen dessen, welcher die Alimente t i (auszulegen. §.25. Wenn eine bestimmte jährlicli zu z a) .^.Summe zum IJehiif der Wohnung hinterlassen word" 1 ^und man siel» ohne den Prülor dahin verglichen hat, da\|Wohnung- selbst gegeben werde, so gilt der Verglei« 1 ' ^der Vorthe.il, eine Wohnung zu habe», erreicht ' wr "Jf , Ilfl rfgleich der Vertrag im Fall des Einsturzes oder einer '

braust leicht schädlich werden könnte. Und umgekehrt)

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der»

man anstatt des vermachten Wohnungsrechtes eine o®> y^.Summe annehmen zu wollen ausgemacht hat, so ist degleich auch ohne den Prätor gültig.

9. Iuem Hb. I. O/ritt. Wer mit seinen V°""T'fio-über einen Theil blosser Verwaltung der Vormundscn» e(cess gehabt, und sich darüber verglichen hat, wird» v* jj^egegen dieselben Vormünder für seineu Bruder, dess , sS c-er geworden, klagt, nicht durch die Ausllucht des g^*. t W"neu Vergleiches abgewiesen. §. I. Es mag ein Verg'",,., etgeliehen, wie er nur wolle, immer nimmt man nn, t.i(ci' eS 'nur darüber abgeschlossen worden sei, worüber die ^.seilten übereinkamen. §. 2. Wer, durch List des Mi* 01 'iiJhindert, nicht den wirklichen Betrag der Erbmasse kau" ^{1eine Vcrgleichsurkunde ohne Aquilianische Stipulation ? ii

hat, scheint nicht sowohl sich zu vergleichen, als " ..", «i'fwe/deu. §. 3. Wer noch nicht gewiss weiss, °" ' ; c |i'"'Klage gegen das väterliche Testament zustehe, «"" l lia'iseinen Gegnern über andere Angelegenheiten verg» c jggÖ 1 'wird durch Errichtung des Vertrags nur in den A' n , r iS'heilen Schaden erleiden, über welche er mit ihn'-' 1 | e ic«lirlieriiiaassen verhandelt hat. Ueberhaupt kann ein ^^$1$sollte ihn auch Jemand, der das 25. Lebensjahr bereits »' e ^vabgeschlossen haben, nur in Beziehung auf diejenige'' ^vstände, über welche wirklich verhandelt worden ' s Jjjjjte"'theilig sein. Denn in Betreff derjenigen Angeln' ^$rücksichtlich welcher man erst nach der Zeit vo . deKlagreclite Keuulniss erhielt, ist es unbillig, dass ; ,j; c li f 1.

Vergleich das aufgehoben werde, woran nicht erW

dacht worden ist. 0

10. Idem üb. I.

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hat, zugehörigen Gegenstand sich vergleicht, so ** cdies keineswegs.