Tit. 15. De iramaciioitibtts-
die Alimente zu verabreichen,das Gegebene jedoch dahin
sei"*!
aber
Verbindliclikeit,werden könne;
8. In Eiw lib. V. de omnibus Tribunalibus.
welchen Alimente hinterlassen worden waren, leicht
vergleichen pflegten, indem sie mit einer massige"' ^ } ,
gleich jetzt im 'Ganzen zu zahlenden Summe zufrie« c ^
ren, hat der höchslselige Marcus durch Ablesung el "v nC ulc
trags im Senate bewirkt, dass kein Vergleich über A e ,
gültig sei, er müsse denn mit Zuziehung des r*rato ^ e n
schlössen worden sein. Es pflegt also der Prätor ( ' azV V„;iei | i
zu treten und, im Falle der Einwilligung von beide« • ^
sein Gutachten darüber abzugeben, ob der Vergleich »" rjr
chermaassen zu gestatten sei. §. 1. Eben dieses 1 ra '° se iu,
theil wird in Bezug auf den Vergleich nothwend'S tß
wenn Wohnung, oder Geld zu Kleidern, oder ans g , %
Grundstücken zu reichende Alimente vermacht werden. jjg
Dieser Vortrag des Marcus bezieht sich auf Ah |l,el l i' eä
in Testamenten oder in Codicillen verlassen worden *' p
mögen nun die Codicillc zum Testamente oder ohne ^$
errichtet worden sein. Dasselbe wird zu sagen sei' 1 ' j^e' 1
sie als Geschenk auf den Fall des Todes verlassen ode 8 „f
Verabreichung dem auferlegt worden ist, welchen» -»vi'
den Todesfall geschenkt waren. Aber dasselbe w** ,-ci*
auch sagen, wenn sie, um eine Bedingung zu erfid' ' i^e
lassen worden. Allerdings darf man über Alimente? ^e
nicht auf den Todesfall geschenkt worden sind, al J, ^ß
Zuziehung des Prätors sich vergleichen. §. 3. Sie in0 " Jat'
Monat zu Monat, von Tag zu Tag, oder von Jahr ■ Jeä
-i... „„:.. ;,„,„„,. m ii SS en die VorScl"' lll anll Jet' 1
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verlassen worden sein, um™ ™»»»~~ --- »,-.,,
Vortrags befolgt werden. Und sind sie nicht «***£&, %nur bis auf gewisse Jahre verlassen, so ^^ ifl§ 4. Ist Jemandem eine Summe im Ganzen verlas ]>el >damit er sich aus den Zinsen derselbe.i erhalte,, #>*T
nein Tode die Gelder zurückerstatte, so wird der v ,,„(ohne Wirkung sein, obgleich dies Vermacht,.,«« m ^ »*zelne Jahre geschehen zu sein scheint. *• J- j gt , i,wenn dem Titius eine bestimmte Quantität ▼«»"» f ,auch eine Sache, so dass daraus dem Se,us A< ^reicht werden sollen, ist mehr dafür Vorhände >, ^einen Vergleich schliessen könne. Denn duren ^Vergleich werden die Alimente des SejuS« nicn» » ^Und dasselbe findet auch Statt, wenn vermog 6 ^.^,,,, »\commisses dem Legatare auferlegt worden ist, f(!l »iverabreichen. §. 6. Einen deshalb abgeschlossene