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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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340
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Tit. 15. De iramaciioitibtts-

die Alimente zu verabreichen,das Gegebene jedoch dahin

sei"*!

aber

Verbindliclikeit,werden könne;

8. In Eiw lib. V. de omnibus Tribunalibus.

welchen Alimente hinterlassen worden waren, leicht

vergleichen pflegten, indem sie mit einer massige"' ^ } ,

gleich jetzt im 'Ganzen zu zahlenden Summe zufrie« c ^

ren, hat der höchslselige Marcus durch Ablesung el "v nC ulc

trags im Senate bewirkt, dass kein Vergleich über A e ,

gültig sei, er müsse denn mit Zuziehung des r*rato ^ e n

schlössen worden sein. Es pflegt also der Prätor ( ' azV V;iei | i

zu treten und, im Falle der Einwilligung von beide« ^

sein Gutachten darüber abzugeben, ob der Vergleich »" rjr

chermaassen zu gestatten sei. §. 1. Eben dieses 1 ra '° se iu,

theil wird in Bezug auf den Vergleich nothwend'S

wenn Wohnung, oder Geld zu Kleidern, oder ans g , %

Grundstücken zu reichende Alimente vermacht werden. jjg

Dieser Vortrag des Marcus bezieht sich auf Ah |l,el l i'

in Testamenten oder in Codicillen verlassen worden *' p

mögen nun die Codicillc zum Testamente oder ohne ^$

errichtet worden sein. Dasselbe wird zu sagen sei' 1 ' j^e' 1

sie als Geschenk auf den Fall des Todes verlassen ode 8f

Verabreichung dem auferlegt worden ist, welchen» -»vi'

den Todesfall geschenkt waren. Aber dasselbe w** ,-ci*

auch sagen, wenn sie, um eine Bedingung zu erfid' ' i^e

lassen worden. Allerdings darf man über Alimente? ^e

nicht auf den Todesfall geschenkt worden sind, al J, ^ß

Zuziehung des Prätors sich vergleichen. §. 3. Sie in0 " Jat'

Monat zu Monat, von Tag zu Tag, oder von Jahr Jeä

-i...:.. ;,,,. m ii SS en die VorScl"' lll anll Jet' 1

.so"'

verlassen worden sein, um»»»~~ --- »,-.,,

Vortrags befolgt werden. Und sind sie nicht «***£&, %nur bis auf gewisse Jahre verlassen, so ^^ ifl§ 4. Ist Jemandem eine Summe im Ganzen verlas ]>el >damit er sich aus den Zinsen derselbe.i erhalte,, #>*T

nein Tode die Gelder zurückerstatte, so wird der v ,,(ohne Wirkung sein, obgleich dies Vermacht,.,«« m ^ »*zelne Jahre geschehen zu sein scheint. * J- j gt , i,wenn dem Titius eine bestimmte Quantität«»"» f ,auch eine Sache, so dass daraus dem Se,us A< ^reicht werden sollen, ist mehr dafür Vorhände >, ^einen Vergleich schliessen könne. Denn duren ^Vergleich werden die Alimente des SejuS« nicn» » ^Und dasselbe findet auch Statt, wenn vermog 6 ^.^,,,, »\commisses dem Legatare auferlegt worden ist, f(!l »iverabreichen. §. 6. Einen deshalb abgeschlossene