SCAEVOLA. Üb. I. Digest.
11 iiius und Severus haben folgendermaassen rescribirt
Pandbct. L. II. Tit. 15. Do transactionibus.
Fünfzehnter Titel.
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transactionib
(JTon Vergleichen.) ., gS (
i. ITLP.Yib.hadEflict.— Wer sich vergleicht, IjjJJJ«Tier eine gleichsam zweifelhafte Sache und einen irng e "' (t .noch nicht beendigten Process ab; wer aber einen V er'J',"^,,.richtet, erlässt einen gewissen und unzweifelhafte« estand, um ein Gesclienk zu machen. ^„ tl n
2. Idejvi lib. LXXIV. ad Eäict. — Vergleich »j,man aber nicht allein davon verstehen, wenn c'" e ' ir e r-nischc Stipulation, sondern auch davon, wenn ein V ertr 8richtet worden ist. . (0 «
Kaiser i- i.
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Vergleich unter Privatpersonen wird ohne ^ ],
fei das Recht der Uebrigen nicht verletzt. , je'
Vergleich, welcher zwischen dem -Erben u " , c)1 ,
Mutter des Verstorbenen geschlossen "^ jifti
scheine demnach weder das Testament res c,n j a s
noch den Freigelassenen oder den Legatare .^
Recht, Riagen anzustellen, genommen z« ffC)) ,
Sie möchten nun aus dem Testamente verl 8 ',» ,
sie wollten, immer miissten sie den e jje
setzten Erben verklagen, der bei dem i'" e j e r
Erbschaft abgeschlossenen Vergleiche eilt ft
sich schon in Bezug auf die Lasten der Er' ,s , „,i,
vorgesehen hat, oder, wenn er dies nicht g e i^
seine Nachlässigkeit nicht benutzen darf, ul " ^ef
deren Unrecht zu thun. §. 1. Es hat ein Vergib" ^
ein Fideicommiss Statt gefunden, und nachher hat ' na j$
Codicille angetroffen: ich frage, ob die Mutter des Ver rfl
neu das in Bezug auf das Fideicommiss erhalten HhfiW®' j oC |i
sie durch den Vergleich nicht erhalten hat, nn^' c f JjO^'
noch zukommt? Ich habe geantwortet: ja. §.2. Ei» j,jt
ist)
Ich habe geantwortet: ja. §.2., dessen Pfand vom Gläubiger verkauft worden **"^jjiu'sich mit dem Mävius, der sich als Intestat-Erben des j^bigers ausgab, um ein- sehr Geringes ver;" l:
glichen.
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wurde ein Testament vorgezeigt und man sah, dnss " ' e<Erbe sei. Nun hat mau gefragt, ob der Schuldner, ^,<- lf ci egegen den Septicius die Pfandklage anstellt, von der ^ lf ,des mit dem Mävius, welcher zu der Zeit njclit Er» , 0 ]iabgeschlossenen Vergleichs Gebrauch machen könne, Jill*Septicius das vom Schuldner an den Mävius als Erbe« fe ^ 0 bGeld vermittelst der Condictio!! zurückverlangen kö'n» e '