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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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338
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SCAEVOLA. Üb. I. Digest.

11 iiius und Severus haben folgendermaassen rescribirt

Pandbct. L. II. Tit. 15. Do transactionibus.

Fünfzehnter Titel.

u s.

transactionib

(JTon Vergleichen.) ., gS (

i. ITLP.Yib.hadEflict. Wer sich vergleicht, IjjJJJ«Tier eine gleichsam zweifelhafte Sache und einen irng e "' (t .noch nicht beendigten Process ab; wer aber einen V er'J',"^,,.richtet, erlässt einen gewissen und unzweifelhafte« estand, um ein Gesclienk zu machen. ^ tl n

2. Idejvi lib. LXXIV. ad Eäict. Vergleich »j,man aber nicht allein davon verstehen, wenn c'" e ' ir e r-nischc Stipulation, sondern auch davon, wenn ein V ertr 8richtet worden ist. . (0 «

Kaiser i- i.

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Vergleich unter Privatpersonen wird ohne ^ ],

fei das Recht der Uebrigen nicht verletzt. , je'

Vergleich, welcher zwischen dem -Erben u " , c)1 ,

Mutter des Verstorbenen geschlossen "^ jifti

scheine demnach weder das Testament res c,n j a s

noch den Freigelassenen oder den Legatare .^

Recht, Riagen anzustellen, genommen z« ffC)) ,

Sie möchten nun aus dem Testamente verl 8 ',» ,

sie wollten, immer miissten sie den e jje

setzten Erben verklagen, der bei dem i'" e j e r

Erbschaft abgeschlossenen Vergleiche eilt ft

sich schon in Bezug auf die Lasten der Er' ,s ,,i,

vorgesehen hat, oder, wenn er dies nicht g e i^

seine Nachlässigkeit nicht benutzen darf, ul " ^ef

deren Unrecht zu thun. §. 1. Es hat ein Vergib" ^

ein Fideicommiss Statt gefunden, und nachher hat ' na j$

Codicille angetroffen: ich frage, ob die Mutter des Ver rfl

neu das in Bezug auf das Fideicommiss erhalten HhfiW®' j oC |i

sie durch den Vergleich nicht erhalten hat, nn^' c f JjO^'

noch zukommt? Ich habe geantwortet: ja. §.2. Ei» j,jt

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Ich habe geantwortet: ja. §.2., dessen Pfand vom Gläubiger verkauft worden **"^jjiu'sich mit dem Mävius, der sich als Intestat-Erben des j^bigers ausgab, um ein- sehr Geringes ver;" l:

glichen.

Sei»

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wurde ein Testament vorgezeigt und man sah, dnss " ' e<Erbe sei. Nun hat mau gefragt, ob der Schuldner, ^,<- lf ci egegen den Septicius die Pfandklage anstellt, von der ^ lf ,des mit dem Mävius, welcher zu der Zeit njclit Er» , 0 ]iabgeschlossenen Vergleichs Gebrauch machen könne, Jill*Septicius das vom Schuldner an den Mävius als Erbe« fe ^ 0 bGeld vermittelst der Condictio!! zurückverlangen'n» e '