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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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Pahdkct. L. II. Tit. 14. J)c paclte.

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"»cid <1C nm ^ at/0 8em * yvei\ auch die Verträge, welcheii\ f .""geschlossen werden, Einreden erzeugen. §. 6. Aber4„ S |, Clt S "'<1 «aclilier getroffene Aenderungen, die sich aufti,l| . Cli ti'ontract beziehen, in den Klagen guten (ilaubcns8>ti» '" 1 ( ' ; ' ss es gewiss ist, man könne bei Kauf und den\\* " Flügen guten Glaubens vom Kaufe abgehen, wejm die'"an-1 tei '" re Obliegenheit noch nicht erfüllt hat. Kann'kssci/ 01- V0 '"'R' davon abgehen, warum soll nicht ein Theill'iii'" ,C " < ' , "' c ' 1 Verfrag geändert werden können V Ihul Pom-l»jg t Sc 'ireil)t Folgendes im (i. I5uche zum Edicle : da diesItllXi. -1* So ' st em Vertrag auch für den Klager gültig, undNi •" n '"'' l * 01 " l^' a ff e » wenn die andere Partei ihre Oblie-ilcii,, "och nicht erfüllt hat, ganz aus dem nämlichen Grunde;Uli, s ^°"" tos ganze Geschäft aufgehoben werden kann, war-Go„( es nicht auch umgebildet werden können, dass de.r'«an . 8 u wisserinaassen erneut zu sein scheine'.' So kann''Uli.,.,,'. on » e •Scharfsinn sprechen. Und eben deshalb miss-tecij' "'cht, was Pomponius in seinen Büchern derWfe v S'ulheisst, man könne zum Theil durch Verl rag vomliolt i„ *"'" ;il > "' s ou nämlich der Kauf dieses Theils wieder-

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en sei. Aber, wenn zwei dem Käufer Erben ge-. ' und mit einem von ihnen der Verkäufer ausgemachtJet y' SS l ' er Kauf aufgelöst werde, so sagt Julian: es gelt«ia a , ? rlVa SS und der Kauf werde zum Theil aufgelöst, weil

>er(,.. ';' einem andern Contracte der eine der Erbeu durchfj|| t b sich habe die Einrede erwerben können. Beides ge-H i *'''' sowolil was Julian, als was PoinponiusY°tcT U ll;,1,e "- §• 7l Es 8a 3* tlcr 1>lulol " : Verträge,•^c],i - l ° 'Weder mit bösem Vorsatze, noch gegeilM C| , '.j S< ; des ganzen Volkes, der 1*lebs, des Senats,"'s« . *VCte der Kaiser, noch so geschlossen wor-^ZtA ". ' dass einer von ihnen umgangen werde,Wi c ] ° 1C ' J aufrecht erhalten. §. 8. Einige Verträgo^ta l" S .' ( ' 1 a, tf <ue Sache, andere aul die Person. Auf eine

" s "iirl' ZKi ' lcn s ' e s ' ca 5 so °'' ' c ' 1 m allgemeinen Ausdrücken

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ich wolle nicht klagen; auf die Person, so oft ichHege,, |' e > _' c h wolle nicht gegen eine bestimmte Person., z. B.Ml a p ' c . Hls ' Titius, klagen. Ob der abgeschlossene Vertrag"H j ^ Sache oder die Person beziehe, muss man ebensol'^Ue' 1 ortei1 > a,s nacu der Absicht der Contrahenteu be-%jo u ^ : tonn gewöhnlich, wie auch Pedius sagt, wird eineH So ; lm Vertrage genannt, nicht damit der Vertrag persön-'''ffeg,;] ? 8o,l toni um anzuzeigen, mit wem der Verlrag seifo«ch| 0SS8n Worden, §. 9. Einen mit bösem VorsatzM^, 0B ">enen Vertrag, sagt der Prätor, werde era «frecht erhalten. Böser Vorsatz zeigt sich in