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1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
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266
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266 Pakdect. L. I. Tit. 17. De off. praef. August. Tit. 1&

14. ULP. Hb. XX. ad leg. Jul. et Pap. - Die Vtocofsulen haben nur serlis Fasces.

15. LICIN. KUFIN. lib. III. Rcgul. — Auch die Leg«;ten der Consulen können Vormünder bestellen. ,

16. ULP. lib. II. ad Ed. — Sobald der Procongul da»Thor zn Rom betritt, legt er seine Gewalt nieder.

Siebzehnter Titel.D e o ff i c i o praefecti Alugusta' 1 '(Kon der Amtspflicht des Kaiserlichen Präfecten.)

1. ULP. lib. XV. ad Ed. — Der Präfect von Egypjjlegt seine Präfectur und seine Gewalt , die ihm nach A"Proconsuls durch ein Gesetz, unter Augustus ertheilt W° rist, nicht eher nieder, als sein Nachfolger Alexandrien ^ c ' rC ... shat, wenn er anch in der Provinz bereits angelangt ist; ^ist so in seiner Bestallung' bestimmt worden.

Achtzehnter Titel.

De officio pracsidiS'

(Von der Amtspflicht des Präsidenten.)

1. MACER. lib. I. de off. Pracs. — Der Name Prä»***ist ein allgemeiner, und es werden die Proconsulen, die Lcff" tdes Kaisers, und alle Vorsteher der Provinzen, -wenn sie »'Senatoren sind, Präsideuten genannt; die ßenenuung pro* 0Bul ist eine besondere. „

2. ULP. lib. XXVI. ad Sabin. — Der Präsident W»rvor sich an Kindes Statt annehmen, sowie auch seinen e'8' eSohn aus der Gewalt entlassen, und Sclaven freilassen. , r

3. PAUL. lib. XIII. ad Sabin. — Der Präsident ^Provinz hat blos über die Einwohner seiner Provinz Gev*'und zwar nur, so lange er in der Provinz ist; denn W c "" ■sich ausserhalb derselben befindet, ist er Privatperson. ^ ,lV *.,jelen hat er auch über Ausländer Gewalt, [nämlich] we» 11sich thatig vergangen haben; denn in den, von den Kaiser 0 .lassenen, Bestallungen ist anch gesagt, dass derjenige, "^ r e -einer Provinz vorsteht, dafür sorgen soll, die Provinz vousindel zu reinigen, und es ist einerlei, woher es ist. ., „|

4. ULP. lib. XXXIX. ad Ed. — Der Provincialj>W' s "?Jhat in der Provinz nach dem Kaiser eine grössere GeW iUirgend Jemand. _, ,. ,,t

5. Id. lib. I. de omn. iribun. — Der Proviucialp 1 ' 1 ' 8 '

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selben Wege, wie Cnjncius, (s. dessen Com« ,cn s jcliB. XVII. V. X. Ed. Nürnberg. T. XI. p. 94) und l' cSS „«fl>los durch eine falsche Erklärung des proprium h(W erden Abweg leiten.