Druckschrift 
1 (1830) Pandecten. Buch 1 - 11 Des Kaisers Iustinian Institutionen
Entstehung
Seite
239
Einzelbild herunterladen
 

P -MJD

e ct. L. I. Tit. 6. .De Am gut Süt vel alknl juris sunt. 239

"er Statue entflohen sind, und wenn du findest,„ Ss sie härter, als billig- ist, behandelt oder zu

ich diesen gegen ihn erlassenen [Befehl}

H )'. slrc "h cr vollziehen -werde. Auch der Kaiser

w.. rLil " verbannte eine Umbricische Hausfrau mif fünf Jahr,

|.. sie üire Sclavinnen bei den geringfügigsten Ursachen anfs

aft!! ste behandelt halte.

^ . «•i»AJ. üb. I. Insill. — Unsere Kinder, die wir in(, 'Massiger Ehe erzeugt haben, sind ebenfalls in unserer

ji..' alt ; dies ist ein eisrenthüinliches Recht der Römischen

°" r 8:er.

*?* thoi

ULP. lib. I. Tmlilnl.

Denn die Römischen Bürgereils Familienväter,, theils Familiensöline, und (lirils Fa-nj 1,w >iiUer, theils Familientöcliter. Familienväter sind dieje-,i n h .'' Welche eigenen Rechtens sind , sie mögen mündig oderPa '.".""ff sein; auf älmliche Weise sind es die Familienmütter.^ , " Ie _»sö'hue und Töchter sind diejenigen, welche sich in Ge-f; . . e,u es andern beiluden. Denn wer von mir und meinerel " erzeugt worden ist, befindet sich in meiner Gewalt;tjj So "«findet sich, wer von meinem Sohne und dessen Gat-n )0 . ' zo "fft worden, d.h. mein Enkel und ineine Enkelin, in&nt.!ü ^°' VVi, ' t ? sowie Grossenkel und Grossenkeliu und die

Ren»es.

:r " er " Nachkommen.

5 - In. lib. XXXVI. ad Sah!,,.

Enkel vom Sohn pfle-

, '\ a ^ e,n Tode ihres Grossvaters in die Gewalt des Soh-Q ' •"• ihres Vaters, zurückzufallen; auf ähnliche Weise dieQ ew S !' e ^ "'»d fernem Nachkommen entweder in des Sohnesi„ j. ,' Wenn er lebt und in der Familie geblieben ist, oderöjp ' C . res Vaters, der vor ihnen sich in der Gewalt befand.a n fr? 1 " "'cht nur von natürlichen Kindern, sondern auch von

'»des Statt angenommenen.t} ei( . ": * D - lib. IX. ad Sabin. — Als Sohn bezeichnen wir\y- , "'ffen, <l er von einem Alaune und dessen Gattin erzeugtH, Nehmen wir aber einen solchen Fall, dass ein Ehe»

"er W Z " **' Z(> '"' Jahre lang abwesend gewesen, und nach sei-Sef , kkunft ein Kind von einem Jahr alt in seinem Hauset| a s ',? u ua °e, so stimmen wir der Ansicht Julians bei,J„j. lesei * kein Sohn des Ehemanns sei. Derjenige aber, sagtZ U a,l > «od« kein Gehör, wer mit seiner Gattin fortwährend<feii n '! le . n [an einem Orte] gelebt habe, und einen Sohn alsa,, c i ^JM'gcn nicht anerkennen wolle. Mir scheint aber, waskcu'vola billigt, dass, wenn es bekannt ist, dass ein Ehe»