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lieber die Abfassung der .Digesten.
auch in Ansehung dieses Umstandcs, in gegenwärtigerZeit Verbesserungen, die für die ganze kommende Zci*gelten sollen, indem erst der Geist und dann die Redegebildet werden muss. §. 10. Auf alles, was hierher ge*hört, wird in dieser blühenden Stadt der Präfect derselbenAcht haben, und es zur Strafe ziehen, je nachdem es dieBeschaffenheit der Vergehen der Jugend sowohl, als derBücherschreiber erheischt; zu Berytus aber sowohl derPräsident der Phönicis<dien Küste, als der hochwürdig 6Bischof dieser Stadt und die Professoren der Gesetze.
§. 11. So beginnet nun mit Gottes Beistand, den Stu*dierenden die Lehre von den Gesetzen vorzutragen undihnen den von Uns erfundenen Weg zu eröffnen, dann'sie die besten Diener des Staates und der Gerechtigkeitwerden, und Euch der herrlichste Ruhm für alle Ze"schmücke, weil in Eueren Zeiten eine solche Veränderungder Gesetze geschehen ist, wie beim Homer, dem Vateraller Tugenden, Glaucus und Dioinedes thun, indem sieVerschiedenes umtauschen,Goldne für chrn' und neun für hundert der Riuder am Werthe-
Darnach, befehlen Wir, für alle kommende Zeitensich zu achten, und allen Lehrern und Schülern der G e *setze, den Bücherschreibern und Richtern selbst sich 2"richten.
Gegeben zu Constantinopolis den IG. December, unterunseres Herren Justinian, des allezeit Herrlichen, drittemConsulat. — 533. —