INSTTT. Li II.
•Ihr» sie nns diesem Grunde nicht einmal die Uebcrlegung zu'lülfe zu uebmen brauchen, sie müssten denn, ohne sich nachUnserer Constitution zu richten, glauben, die Ueberlegungiiu'iliij,. ZI[ luiben und sich der frühem Beschwerlichkeit des'''ib;uitiitls aussetzen wollen. 7. Eben so kann ein fremder1,1 einem Testament eingesetzter, oder ein ohne Testament zurSeselzmässigen Erbschaft berufener Erbe sowohl durch das''''nehmen als Erbe, als durch seinen blossen Willen, die Erb-'wiöft anzunehmen, Erbe werden. Als Erbe sich zu beneh-men, -wird Ton dein angenommen, welcher Erbscbaftssachena 's Erbe gebraucht, dergleichen [also] entweder verkauft, oder"fiuidsliicke bebauet und vermiethet, und wodurch er sonstdurch Wort oder That über den Erbschaftsalitritt seinen Wil-*8ä kund thut, vorausgesetzt, dass er weiss, dass derjenige,f 'icksichtlich dessen Vermögens er sicli als Erbe benimmt, mit0( l«r ohne Testament gestorben und er Erbe sei. Denn sich"'s Erbe benehmen, heisst, den Herrn spielen, und die Allen"«Unten die Erben Herren. Wie aber ein Fremder durch"ei» blossen Willen Erbe wird, so tritt er auch durch denentgegengesetzten Entschluss sogleich von der Erbschaft zu-r »ck. Wer taub oder stumm geboren oder es nachher gewor-"''" ist, den hindert nichts , sich als Erbe zu benehmen und"■"'■ Erbschaft für sich zu erwerben, wenn er nur weiss, umiYi| s es sich handelt.
Zwanzigster Titel.De- l e g a t i s.
{Kon F'eriiiücktnixscn.)
Nach diesem wollen wir nun die Vermächtnisse befrarh-,eil > ein llechtstheil, der zwar ausserhalb des gewühlten Ge-genstandes zu liegen scheint, denn Wir sprechen von denjeni-gen rechtlichen Gründen, wodurch man eine Gesamintheit vondachen erwirbt; weil Wir aber überhaupt von den Testamen-ei » und Erben, die im Testament eingesetzt werden, gespro-Jj' e u. haben , so ist dies Grund genug, im Folgenden diese^echtsmaterie abzuhandeln.
1. Ein Vermäentniss ist eine vom Verstorbenen hinterlas-se Schenkung. 2. Ehedem gab es vier Arten von Ver-"achtuissen, per vindicalionem , per damnaiionem , suicndl?^«o um?per praecepl'umcm **), und es waren jeder gewisse'orte vorgeschrieben, wodurch die einzelnen Arten bezeich-
**) Dies sind unübersetzbare Komische Wertformen } die sichWir umschreiben lassen, was ich übergehe, weil ich demftechtsgelehrlen nur Bekanntes, dem Nichtrechlsgelehrtcu un-verständliches darbieten würde.