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36 Ivstit. L. II. Tit. 1. Jie rarum dwklona r.t qunlhiitc.
genannt wirJ, au andern nach dem bürgerlichen Rechte. Daherist es passender, mit dem allen» Recht den Anfang zu machen.Es ist aber klar, das» das Nalurrccht das ältere sei, weil esnach, der IVatur der Sache mit dem Menschengeschlecht zugleichcutstand, denn bürgerliche Hechte fingen erst da an zu ent-stehen, als Städte gegründet, Obrigkeiten erwählt und Gesetzbgeschrieben wurden.
12. Wilde Thiere, Vögel und Fische, d. h. alle Geschöpfe,die im Meere, in der Luft und auf Erden entstehen, fangenvon da an, wo sie Jemand fängt, nach dem JValurrecht dessenEigenthum zu sein. Denn was vorher Niemandem gehört, er-wirbt natürlicherweise der, welcher sich dessen zuerst bemäch-tigt, und es ist kein Unterschied, ob Jemand wilde Thiere undVögel auf eigenem oder auf fremdem Grund und Boden fängt.Allerdings aber kann der, welcher, um zu jagen oder Vögelzu fangen, ein fremdes Grundstück betritt, vom Eigenthiimerdaran verhindert werden, wenn dieser es vorhersieht. Wasdu nun von der Art fängst, wird als dir gehörig so lange an-gesehen, als es in deiner Verwahrung gehalten wird; entziehtes sich aber derselbeu und begiebt sich in die natürliche Frei-heit zurück, so hört es auf, dein zu sein, und gehört wiederdein, der sich seiner zuerst bemächtigt. Die natürliche Frei-heit wieder erlangt zu haben, wird es aber dauu angenommen,wenn es entweder ans deinen Augen flicht, oder du es zwarsiehst, aber seine Verfolgung schsver ist. 13. Es ist die Frageaufgeworfen, worden, ob, wenn ein wildes Thier so verwun-det ist, dass es gefangen werden kann, es sofort als dein an-gesehen werden könne? Einige haben gemeint, es sei gleichdein und werde dafür so lange gehalten, als du es verfolgst;wenn du aber davon ablassest, höre es auf, dein zu sein, undwerde dann wieder dem zu Theil, der es zuerst ergreift. An-dere haben geglaubt, es sei nicht eher dein, als bis du esfängst. Wir haben die letztere Ansicht bestätigt, weil man-cherlei Umstände eintreten können, dass du es nicht fängst.14. Auch die IVatur der Bienen ist wild; diejenigen, Avelchesich an deinen Baum anhängen,, werden daher, bevor du siein den Stock einschlägst, eben so wenig als dein angesehen,als die Vögel, welche auf deinem Baum ein West gebaut ha-ben ; schlägt sie daher ein Anderer ein, so wird er derenEigenthiimer. Auch die Honigscheibeii, welche sie verfertigen,kann Jeder ausschneiden. Allerdings [aber] kannst du, wenn*\yi Jemanden vorher bei noch unverrichteter Sache auf deinenGrund und Boden kommen siehst, ihn mit Hecht daran verhin-dern, ihn zu betreten. Auch der Bienenschwarm, der aus dei-nem Stock hervorgeht, wird so laiige für »lein angesehen, alsdu ihn nicht aus den Augen verlierst und seine Verfolgung