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2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
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§ 119. III. Stoffverteilung.

kleine Katechismus Luthers bildet deshalb einen wei-teren, wichtigen Lehrstoff. Nicht nur als kindesgemäfsesLernbuch, sondern zugleich als Bekenntnisschrift derevangelischen Kirche beansprucht derselbe einen hervor-ragenden Platz im evangelischen Religionsunterricht.

3. Die biblische Geschichte lehrt, wie die Gemeinschaftdes Menschen mit Gott zustande gekommen ist, und derKatechismus, worin dieselbe besteht. Die christliche Gemeindebethätigt jedoch diese Gemeinschaft mit Gott beständig inihrem gottesdienstlichen Leben. Die Ordnung desselben inder Einrichtung des Kirchenjahres, die Form des Einzel-gottesdienstes und das evangelische Kirchenliedfordern deshalb gleichfalls Berücksichtigung im religiösenUnterrichte. Auch eine Anleitung zur Gestaltung des häus-lichen Gottesdienstes mui's angesichts der Entkirch-lichung weiter Volksschichten die Schule geben.

§ H9.III. Stoffverteilung.

1. Nach den Altersstufen der Schüler.

Die Verteilung des Unterrichtsstoffes auf die einzelnenKlassen ist durch die speziellen Lehrordnungen geregelt. Manunterscheidet drei Stufen:

a) Die unteren Klassen oder das 1. bis 3. SchuljahrStoff, welcher sich vorzugsweise an die An-

Das Erzählen von Geschichten und dasVorzeigen bildlicher Darstellungen ist hier vor allem am Orte.Die biblische Geschichte wiegt durchweg vor. Im An-schliffs an sie werden kurze Denksprüche, leicht verständ-liche Bibelsprüche und die zehn Gebote die Aus-legung Luthers bereits auf dieser Stufe darzubieten, dürfteverfrüht sein gelehrt.

b) Die mittleren Klassen oder das 4. und 5. Schul-jahr erhalten den Stoff zugewiesen, welcher dazu auffordert,vom Anschauen zum Denken fortzuschreiten. Nebender biblischen Geschichte und zugleich im Anschlui's an die-selbe werden die Artikel des christlichen Glaubens unddas Vaterunser behandelt. Sprüche und Lieder schliefsensich an.

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verlangen einenschauung wendet.