Fünfte Gruppe.
Der Unterricht in der Religion.
Methodik des evangelischen Religionsunterrichts.
(Protestantische Katechetik.)
VonDr. Christian Geyer, Kgl. Seminarpräfekt in Bayreuth.
§ 117.
I. Zweck des Religionsunterrichts.
Der Religionsunterricht ist ein Stück der religiösen Er-ziehung. Ist es der Zweck der Erziehung überhaupt, denMenschen zum Menschen zu machen (Kant), so derjenige derreligiösen Erziehung, den Christen zum Christen zu machen:aus dem getauften Kinde soll ein bewufster Christ werden.Die Verpflichtung zur religiösen Erziehung ihrer Glieder hatdie christliche Kirche. Dieselbe erzieht zunächst mittel-bar durch den Dienst der christlichen Familie, alsdann ge-meinschaftlich mit der Schule und zuletzt selbständi-gund unmittelbar durch ihr Katechumenat im Konfir-mandenunterricht. Mit der Konfirmation ist die religiöse Er-ziehung im wesentlichen abgeschlossen; denn der Unterrichtder konfirmierten Jugend hat keine neue Aufgabe, er willvielmehr die Resultate der kirchlichen Erziehung bewahrenund vertiefen.
Der Religionsunterricht vermittelt, wie jeder Unterricht,Kenntnisse. Dieselben sind jedoch nicht selbst der Zweckder Unterweisung, sondern Mittel zur Erreichung des Zielesder religiösen Erziehung, nämlich der Ausbildung eines christ-lichen Charakters. Das Wort Hebr. 14, 9: »Es ist ein köst-liches Ding, dafs das Herz fest werde« soll die Richtungslinie
Böhm, Praktische Unterrichtslehre. A