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2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
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1. Der Schönschreibunterricht.

»Ligatur« die Schreibfinger in richtige Haltung zwingen und,nachdem Arm, Hand und Finger durch solche Mittel an richtigeLage gewöhnt sind, diese »Schreiborgane« durch beson-dere, physiologisch begründete Übungen kräftigen und gelenkigmachen. Seine »Methode« wurde durch Ebensperger, einenSchüler Audoyers, auf die bayerische Normalschrift übertragen.Gröfsere Aufmerksamkeit auf die Hand- und Federhaltung war diegute Folge solcher Bestrebungen. Als eine hervorragend bedeut-same Neuerung mufs die Einführung des Taktschreibeiis angesehenwerden, als dessen Erfinder Nädelin in Stuttgart gelten kann undum dessen Verbreitung sich Günther, Hertzsprung, Schöne, Ebens-perger u. a. verdient machten. Die Vorzüge des Taktschreibensin pädagogischer und technischer Beziehung verpflichten zuseiner Anwendung auf allen Schreibunterrichtsstufen. GrofseMeinungsverschiedenheiten traten darüber hervor, ob manGrund- und Haarstriche zählen, beim Zählen der Grundstriche bis10 oder zum Wortschlusse gehen, ob man beim neuen Buchstabenmit dem Zählen von vorne beginnen solle u. s. w. Jedenfalls ver-dient das auf einfachstem Wege zum Ziele führende Verfahrenden Vorzug (vgl. über Vorzüge und Weise des Taktschreibens § 97B, c, 2).

Wenn eine rationelle Schreiblehrpraxis gegenwärtig das me-thodisch und technisch Brauchbare aus den verschiedenartigstenBemühungen der Vergangenheit festhält, so wogt noch unentschiedender Kampf um Schriftform und Schriftriehtung. Die Be-strebungen Soenneckens, Dietleins, Frickes u. a., die lateinischeDruck- und Schreibschrift ausschliefslich anzuwenden, wasschon Leibnitz, Klopstock, W. v. Humboldt und J. Grimm ver-langten, weisen noch keinen durchgreifenden Erfolg auf. Hin-sichtlich der Schriftrichtung und Heftlage ist man wohldarüber einig, dafs die Rechtslage der Hefte die Entstehungvon Kurzsichtigkeit und Rückgratsverkrümmung begünstigt und dieLage der Federspitze vor der Mitte des Körpers die einzig be-rechtigte sei; allein die eine Partei, vertreten z. B. durch die württem-bergischen Medizinalräte Berlin und Rembold und durch denaugenärztlichen Kongrefs in Heidelberg (1882), tritt für dierechtsschräge Schrift ein, während die andere Partei, ver-treten z. B. durch die Ärzte Schubert (Nürnberg), Mayer, Daiberund den 1891 in London versammelten internationalen schulhygie-nischen Kongrefs, die Steilschrift verteidigt. Neuerdings wurdean mehreren Orten die eingeführte Steilschrift durch die mehr imDienste des Schnellschreibens stehende Schrägschrift wieder ver-drängt.