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2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
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§ 92. III. Methode des naturkundlichen Unterrichtes.

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Pflege von Natursinnigkeit, teils zur Vertiefung und Be-festigung des Gelernten.

b) Methode des physikalischen Unterrichts.

1. Dem eigentlichen Physikunterricht der oberen Klassenmufs in den unteren Klassen ein vorbereitender (propädeuti-scher) Unterricht vorangehen, der sich passend mit dem An-schauungsunterricht in Verbindung bringen läfst. Derselbe hatvor allem die Aufgabe, die Schüler durch methodisch angeord-nete Beobachtungsaufgaben anzuregen und anzuleiten,dafs sie den Gang der atmosphärischen Erscheinungen auf-merksam verfolgen, die verschiedenen physikalischen Vorgängeund Einrichtungen in Stube, Küche, Keller, Hof und Werk-statt eingehend betrachten und sich über die hiebei gemachtenWahrnehmungen aussprechen. Werden diese Übungen in derrechten Weise geleitet, so erlangen die Schüler hiedurch einenreichen Schatz von Beobachtungen und Erfahrungen aus demGebiet der physikalischen Erscheinungen und damit Empfäng-lichkeit und Verständnis für den späteren systematischenPhysikunterricht.

2. Der eigentliche Physikunterricht, der gewöhnlichauf die beiden letzten Schuljahre verlegt wird, hat die empiri-sche Naturkenntnis der Schüler zu ordnen und begrifflichdurchzubilden, die Gesetze festzustellen, nach denen die Natur-erscheinungen verlaufen, und an einzelnen Beispielen zu zeigen,in welcher Weise sich der Mensch die Naturkräfte dienstbargemacht hat. Bei der Lösung dieser Aufgabe kann im all-gemeinen der folgende Gang eingeschlagen werden:

Zunächst werden diejenigen gleichartigen Erschei-nungen zusammengestellt, aus welchen das zu ent-wickelnde Gesetz abgeleitet werden kann. Diese werdengewonnen sowohl aus dem Erfahrungskreis der Schülerals durch einfache Versuche, die vor den Augen derSchüler anzustellen sind.

Hierauf wird in diesen Erscheinungen das Wesentlichevom Unwesentlichen getrennt, das in allen enthaltene Gemein-same und Allgemeine aufgesucht und so das denselben zuGrunde liegende Gesetz ermittelt. (Methode der In-duktion.)