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2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
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§ 86. II. Unterrichtsgrundsätze.

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5. Der Unterricht sei getragen vorn Geiste derMilde und Duldsamkeit! Mit blutigem Griffel sind be-kanntlich die Thaten der von religiösem oder politischemFanatismus beherrschten Massen in die Blätter der Geschichteeingetragen. Man denke an die Greuel der französischenRevolution, an die Glaubenswirren des 16. Jahrhunderts. Nichtsmufs daher dem Lehrer mehr am Herzen gelegen sein, alsversöhnliche und nachgiebige Gesinnung in das Gemüt desKindes zu pflanzen.

6. Der Geschichtsunterricht mufs im Geiste desChristentums erteilt werden, d. h. der Schüler mulsaus dem Geschichtsunterrichte die Überzeugung gewinnen,dals keine andere Art der Gottes- und Weltanschauung demmenschlichen Geschlechte so hohe und reiche Segnungen ge-bracht hat, wie die christliche.

7. Der Unterricht muls in seiner Darstellung ganz be-sonders die Willens- und GesinnungsVerhältnisse dergeschichtlichen Personen berücksichtigen; von der richtigenAuffassung, klaren und warmen Beurteilung dieser Verhält-nisse hängt vor allem die sittliche Bildung des Schülersab. Ganz besonders ist es die Aufgabe dieses Lehr-zweiges, der Jugend auch die Liebe zu Fürst undVaterland ins Herz zu pflanzen. »Im Landesfürstenund seinem Hause hat das Volk seinen persönlichen Mittel-punkt und Repräsentanten, gleichsam die Personifikation seinerselbst vor sich, so dafs es in der Treue zu ihm nicht wankenkann, ohne an sich selbst untreu zu werden, seinen eigenenZusammenhalt und sein Ansehen nach aufsen zu gefährden.Die Treue des Bürgers gegen das Landesoberhaupt und dessenFamilie ist darum zugleich Treue gegen das eigene Volk undVaterland, die Anhänglichkeit an den Landesfürsten also Pa-triotismus.« (Helm.)

8. Was die Form der Darbietung betrifft, so sindhiefür mehrere Wege möglich.

a) Der Lehrer bedient sich zur Vermittlung des historischenUnterrichtsstoffes des Vortrages; es war das bisher wohl dieüblichste Art. Dabei wird in der Regel so verfahren: DerLehrer trägt erst einen Abschnitt des Lektionsstoffes vor; der

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