Druckschrift 
2 (1899) Praktische Unterrichtslehre für Seminaristen und Volksschullehrer : [mit Katholischer Katechetik]
Entstehung
Seite
101
Einzelbild herunterladen
 

§ 29. Die Antwort.

101

auch des Falschen oder durch eine andere rasch und ernst ge-stellte Frage abzuschwächen, um den ungeschickten aberbraven Schüler vor Beschämung und Entmutigung zubewahren, sowie den mutwilligen und unbescheidenenSchüler in die Grenzen der Bescheidenheit zurückzuweisen.

2. Sprachlich richtig ist die Antwort, wenn sie den■Sprachgesetzen und der Frageform entspricht und keineunpassenden Wörter und Ausdrücke enthält.

Sprachlich unrichtige Antworten müssen oft mitGeduld getragen und in der Kegel mit möglichster Kürzebereinigt werden, insbesondere dann, wenn der Lehrgegenstandkein sprachlicher ist. Was dagegen geschieht, mufs meist daraufabzielen, den Schüler zur Selbstkorrektur zu veranlassen'.

Zu dem Ende soll der Lehrer a) die Frage mit schär-ferer Betonung wiederholen; — oder b) die Frageformangeben, welche der falschen Antwort hätte vorausgehen müssen;— oder, c) die Antwort selbst verbessern nnd die ver-besserte Antwort vom Schüler wiederholen lassen.

Ist die Antwort ganz falsch oder bleibt sie ganzaus, so ist zu erwägen, ob die Ursache hievon imSchüler oder im Lehrer selbst liegt.

1, Liegt die Schuld beim Schüler, so ist dem boshaftenwegen seines bösartigen Schweigens nachträglich ins Ge-.wissen zureden, der unaufmerksame ist zu beschämen, derzerstreute durch lebendigere und anziehendere Behandlungdes Gegenstandes zu gewinnen, der langsame mit Geduldweiter zu führen, der unwissende durch Hinweis auf Be-kanntes zu unterstützen.

2. Liegt die Schuld beim Lehrer, d. h. in mangelnderdidaktischer Gewandtheit überhaupt oder in unmittelbarvorliegenden einzelnen Verstöfsen, also in undeutlichen,unbestimmten oder zu schweren Fragen, so ist nur zu wünschen,dafs er dies auch einsehe, damit er durch einfachere und be-stimmtere Fragen und durch schärfere Hervorhebung des Frage-ziels die Antwort erleichtere. Was der Schüler nicht wissenkann, darf der Lehrer nicht von ihm fordern.

Kann der Lehrer auch nicht immer verantwortlich gemachtwerden, wenn eine ganz falsche oder gar keine Antwort erfolgt, soliegt doch eine Verschuldung seinerseits nahe, wenn der Fall sehrhäufig eintritt.

1!

1